Johann Pindor
Das Teschener Gebiet wird 1938 von Polen annektiert und nach dem deutschen Überfall auf Polen vom Deutschen Reich. Johann Pindor wird zum Wehrdienst in die deutsche Wehrmacht eingezogen, jedoch nach einiger Zeit wieder entlassen. Am 28. März 1944 versorgt er sechs aus einem Lager in Teschen geflüchtete sowjetische Kriegsgefangene mit Nahrung und Zivilkleidung.
Er wird am 4. Mai 1944 festgenommen und am 21. Juni 1944 vom „Volksgerichtshof” wegen „landesverräterischer Feindbegünstigung” angeklagt. Am 30. Juli 1944 wird Johann Pindor ins Strafgefängnis Plötzensee überführt, wo er am 16. Oktober 1944 stirbt.
Dokumente
Gefangenenkarte des Strafgefängnisses Plötzensee von Johann Pindor
Landesarchiv Berlin A Rep 369 Kartei
Anklageschrift des „Volksgerichtshofs“ gegen Johann Pindor vom 21. Juni 1944
Bundesarchiv R 3017/49646
Schreiben des „Volksgerichtshofs“ an den Direktor der Wittenauer Heilstätten mit Bescheid über den Tod von Johann Pindor, 20. Oktober 1944
Bundesarchiv R 3017/19719
Beschluss des „Volksgerichtshofs“ über Erledigung des Verfahrens gegen Johann Pindor, 8. November 1944
Bundesarchiv R 3017/19719










