Auguste Plumbaum
1944 werden ihr erneut Schwangerschaftsabbrüche bei mehreren Frauen zur Last gelegt. Weil eine Frau nach dem Eingriff stirbt, wird sie zudem der „fahrlässiger Tötung” angeklagt.
Auguste Plumbaum wird am 5. Juli 1944 von dem Sondergericht bei dem Landgericht Landsberg/Warthe auf Grundlage der „Verordnung gegen Volksschädlinge” zum Tode verurteilt.
Vier Wochen später, am 4. August 1944 wird sie im Strafgefängnis Berlin-Plötzensee ermordet.
Dokumente
Gefangenenkarte von Auguste Plumbaum
Landesarchiv Berlin A Rep 369 Kartei
Sterbeurkunde von Auguste Plumbaum vom 5. August 1944
Ancestry, Archiv zur Ahnenforschung



