Johann Podracký

16. Mai 1909, Wiese (Louka u Litvínova) – 7. September 1943
Johann Podracký

Erkennungsdienstliches Foto von Johann Podracký, 1943

Bundesarchiv R 3017/18948

Johann Podracký wird am 16. Mai 1909 in Wiese gebo­ren, be­sucht das Gymnasium und die Höhere Staats­gewer­beschule. Nach Ablegung der Baumeisterprüfung 1936 tritt er in den Dienst der Tschecho­slowa­kischen Staats­bahnen, ab 1938 arbeitet er als Bautechniker und Archi­tekt. Zwischen 1933 und 1937 ist er Mitglied der tsche­choslowakischen Nationaldemo­kratischen Partei (ČSND) und später der Agrarpartei.
Er wird im Frühjahr 1941 von einem Bekannten für die seit 1938 verbotene Kommunistische Partei der Tsche­cho­slowakei (Komunistická strana Česko­slovenska, kurz: KSČ) geworben und entrichtet Mit­gliedsbeiträge zur Unter­stützung von Angehörigen politischer Häftlinge.
Podracký wird im Dezember 1941 fest­genommen und vom Oberlandesgericht in Leitmeritz am 16. Dezember 1942 zu fünf Jahren Zuchthaus verurteilt. Der „Ober­reichsanwalt beim Volksgerichtshof” legt gegen dieses Urteil am 1. Juni 1943 „außerordentlichen Einspruch” ein mit folgender Begründung: „In Hinblick auf das Ausmaß seiner hochverräterischen Betä­tigung und die Nachhal­tigkeit seines verbre­cherischen Willens erscheint die von dem Oberlandesgericht gegen ihn erkannte Strafe von fünf Jahren Zuchthaus als eine völlig unzulängliche Sühne.”
Johann Podracký wird deswegen vom „Volks­gerichtshof” am 16. Juni 1943 zum Tode verurteilt und am 7. Sep­tem­ber 1943 während der sogenannten Blutnächte im Straf­ge­fängnis Berlin-Plötzensee ermordet.

Dokumente

Gefangenenkarte des Strafgefängnisses Plötzensee von Johann Podracký

Landesarchiv Berlin A Rep 369 Kartei

Außerordentlicher Einspruch des „Oberreichsanwalts beim Volksge­richtshof” gegen das Urteil des OLG Leitmeritz für Johann Podracký vom 1. Juni 1943

Militärhistorisches Archiv, Prag Deutsche Gerichtsakten – Widerstand in ČSR 1939–1945, k./K. 45, inv. č./Inv. Nr. 342

Urteil des „Volksgerichtshofs” gegen Johann Podracký vom 16. Juni 1943

Archiv des Sicherheitsdienstes Prag (ABS) 141-514-7

Dux, den 21. Juni 1943
An den Herrn
Oberreichsanwalt
beim Volksgerichtshof
in Berlin W 9
Bellevuestr. 15

Betr.: Akt.Z. 6 J 61/43
BS 4/43,
Johann Podracky, geboren 16.5.1909 in Wiesa
Kreis Brüx, wohnhaft Dux, Reidlweg 12.

Mein Mann wurde in der Verhandlung am 16. Juni 1943 zum Tode verurteilt. Ich gestatte mir ein Gnadengesuch zu unterbreiten und bitte Sie um eine wohlwollende und günstige Erledigung.
Ich führe nachstehende Gründe an:
Ich selbst bin Deutsche und habe am 29. August 1936 geheiratet. Zu Ihrer Unterrichtung diene Ihnen, dass auch meine Eltern deutsch und Mitglieder der NSDAP sind, dass zwei Brüder als Soldaten mit der Waffe in der Hand unser Vaterland verteidigen, wobei der eine den Heldentod fand.
Meine Erziehung war selbstverständlich ganz national.
Mein Mann selbst ist von Geburt aus Tscheche. Sein Vater war Bergbauangestellter mit einer 38jährigen Gruben-Dienstzeit und Teilnehmer im Weltkrieg. Auch war er erster Rat im Gemeindewesen in Maria-Ratschitz und immer bei der nationalen tschechischen Partei.
Mein Mann absolvierte die höhere Staatsgewerbeschule in Pilsen, seine ganze Ausbildung war auf seinen Beruf ausgerichtet und hat er sich auch stets beruflich fortgebildet. Die letzten 3 Jahre in der Tschechoslowakei war er als Fahrdienstleiter bei der tschech. Staatsbahn tätig, da das Baufach ganz darnieder war, doch sehnte er sich immer

wieder in seinen Beruf zurück, welche Gelegenheit ihm im Großdeutschen Reich geboten wurde.
Dass mein Mann staatsfeindliche Elemente unterstützte ist nur darauf zurückzuführen, dass er äußerst gutmütig veranlagt und hilfsbereit war. Ich persönlich konnte nie feststellen, dass er mit irgendwelchen staatsfeindlichen Elementen in Verbindung stand, umsomehr, als er seine ganze Freizeit, die sehr knapp war, nachdem viele Überstunden geleistet werden mußten, nurmir widmete und immer daheim war. Er hat sich stets mit Fachstudien beschäftigt und hatte ausser Liebhaberfotografie und Sinn für die Natur, für andere Dinge nichts übrig. Es ist auch nachweisbar, dass er nie ausser Haus gewesen ist.
Unser gesellschaftlicher Umgang beschränkte sich auf ganz wenige Familien, die alle als anständig, hochachtbar und in jeder Beziehung als einwandfrei gelten.
Mein Mann war zwar früher als Parteimitglied bei der Agrar-Partei und bei der Swrodne Jednota Severoceska, hat sich aber aktiv nie betätigt. Wir haben zuerst im Jahre 1937-1938 in Rentsch bei Kladno (jetziges Protektorat 1 Jahr gelebt, doch war auch hier der Umgang deutsch, da der Herr Vorstand und noch einer der Beamten deutsch waren. Dies war auch der Grund weshalb mein Mann von der tschechischen Staatsbahn anläßlich der Befreiung des Sudetengaues entlassen wurde. Auf Wunsch meiner Eltern kehrten wir in den Sudetengau zurück und hier bewegten wir uns gleichfalls nur in deutscher Gesellschaft. Auch hier war mein Mann nie politisch irgendwie tätig, was auch aus beiliegendem Schreiben der Sudetendeutschen Partei/Partei Konrad Henleins) hervorgeht.

Im Sudetengau erstreckte sich seine Tätigkeit durchwegs auf fachlichem Gebiet und er war hier auch ein anerkannt tüchtiger Mitarbeiter der Baufirma Ing. Josef Funk. Beiliegendes Schreiben gibt Ihnen hierüber Aufschluss.
Ich habe die volle Überzeugung, dass mein Mann zwar unbewußt gefehlt hat, weil er die Beiträge für die Angehörigen der Inhaftierten gespendet hat, doch bin ich überzeugt, dass er unter keinen Umständen bewußt irgend eine staatsfeindliche Handlung begangen hat.
Dass er sich durch die Unterstützung schuldig gemacht hat sieht mein Mann ein und bereut es auch und ist bereit dafür zu büßen. Es kann aber doch meiner Meinung nach seine Schuld nicht so gross sein, dass er dafür sein Leben verlieren soll. Er ist doch als gutmütiger Mensch bekannt und gilt auch als sehr fleissig und in seinem Fache als überaus begabt und tüchtig.
Ich selbst konnte nie etwas wahrnehmen und habe auch die volle Überzeugung, dass er sich in weitere strafbare Handlungen, die die Todesstrafe rechtfertigen würden, unter keinen Umständen eingelassen hat.
Ich selbst bin in einem kriegswichtigen Betrieb im Einkauf tätig und erfülle einwandfrei meine Pflicht. Ich habe dies auch die ganze Zeit über getan, obzwar mich die ganze Voruntersuchung und die erste Verurteilung seelisch ungemein stark mitgenommen hat.
Ich hatte mich damit abgefunden und durchgerungen, dass mein Mann für das durch die Unterstützung der Staatsfeinde begangene Unrecht durch Verhängung der 5jährigen Zuchthausstrafe stark büßen muß.
Sie können sich vorstellen, dass mich nun dieser neuerliche Schlag fürchterlich getroffen hat, umsomehr, als ich die heiligste Überzeugung habe, dass mein Mann keine weitere strafbare Handlung begangen hat.
Ich sehe ein, dass eine Sühne geleistet werden muß, doch bitte ich Sie

inständig von einer Ausführung des Todesurteils abzusehen und die Strafe in eine Gefängnis- bezw. Zuchthausstrafe umzuwandeln.
Ganz abgesehen davon, dass ich die heiligste Überzeugung habe, dass mein Mann bestimmt nicht die Absicht hatte gegen den Staat zu arbeiten, so geben Sie damit auch mir wiederum die Kraft, dass ich meinen Pflichten weiter nachkommen kann.
Für die Erfüllung meiner Bitte spreche ich Ihnen meinen herzlichsten und innigsten Dank aus.
Heil Hitler!
Maria Podracky
Dux/Sudetengau
Reidlweg 12

Gnadengesuch von Maria Podracký für ihren Ehemann Johann vom 21. Juni 1943

Bundesarchiv R 3017/18948

Sterbeurkunde von Johann Podracký vom 11. September 1943

Ancestry, Archiv zur Ahnenforschung

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