Johann Pöttler
Der Reichsbahnbedienstete wird von einem Kollegen im März 1941 für die verbotene Kommunistische Partei Österreichs geworben. Er zahlt einen monatlichen Mit­gliedsbeitrag von einer Reichsmark zur Unterstützung von Angehörigen inhaftierter Kommunisten und betätigt sich auch selbst als Kassierer einer kommunistischen Zelle.
Johann Pöttler wird deswegen vom „Volksgerichtshof” angeklagt und am 15. Dezember 1942 vom 6. Senat des „Volksgerichtshofs” wegen „Vorbereitung zum Hoch­verrat” zum Tode verurteilt. Er wird am 1. Juni 1943 im Strafgefängnis Berlin-Plötzensee ermordet.
Dokumente
Gefangenenkarte von Johann Pöttler
Landesarchiv Berlin A Rep 369 Kartei
Urteil des „Volksgerichtshofs” gegen Johann Pöttler vom 15. Dezember 1942
Bundesarchiv R 3017/25501
Johann Pöttler
An den Herrn Oberreichsanwalt in Berlin.
Gnadengesuch:
Ich bin am 15. Dezember 1942 vom Volksgericht in Berlin wegen kummunistischer Betätigung im Jahre 1941 zur Todesstrafe verurteilt.
Bitte dem Herrn Oberreichsanwalt mich von der schwersten und schändlichsten Strafe zu bewahren und meine ausgesprochene Todesstrafe in eine Freiheitsstrafe umzuwandeln.
Bitte Herrn Oberreichsanwalt nochmals folgende Gründe berücksichtigen zu wollen:
Bin am 30. Jänner 1910 in Radstadt Gau Salzburg als außereheliches Kind, des Benedikt Thurner geboren, welcher im Weltkrieg an der italienischen Front gefallen ist.
Bin deutscher Staatsbürger, röm kath, verheiratet und habe ein 11 Monat altes Kind.
Ich wurde von Pflegeeltern erzogen, bei welchen ich nach meinen Schulaustritt in der Landwirtschaft tätig war.
Am 14. Jänner 1935 rückte ich als freiwilliger zum österreichischen Bundesheer ein und wurde am 13. März 1938 beim Anschluß an das deutsche Reich in die deutsche Wehrmacht übernommen, wo ich straflos diente bis zum 31. Oktober 1938, wo ich als Unteroffizier auf eigenen Antrag
entlassen wurde.
Nach meiner Entlassung aus der Wehrmacht war ich bei der deutschen Reichsbahn im Bahnhof Salzburg-Gnigl in verschiedener Verwendung beschäftigt. Im Oktober 1941 wurde ich als Weichenwärter nach Osten versetzt wo ich bis zur meiner Verhaftung am 14. Mai 1942 im Bahnhof Swinkowka als Fahrdienstleiter tätig war. Im Osten sowie im Heimatbahnhof habe ich meinen Dienst zur vollsten Zufriedenheit meiner Vorgesetzten ausgeführt.
Durch meine Erfahrungen beim Osteinsatzt habe ich meinen früher begangenen großen Fehltritt sehr bitter bereut, denn die dort herrschenden Zustände waren alles eher als menschenwürdig.
Im Jahre 1939 bewarb ich mich um die Aufnahme in die N.S.D.A.P. Da dieselbe bis zum Frühjahr 1941 noch nicht stattfand, fühlte ich mich von der Partei verstossen, sowie Verärgerung, Dummheit und die Einwirkung von schlechten Kameraden führten mich auf die schiefe Bahn.
Da ich mich auch im Zivil nie gegen die Staatsgesetze vergangen habe, so hoffe ich doch, daß eine Milderung der schwersten Strafe möglich ist.
Aus den angeführten Gründen bitte ich nochmals höflichst meine ausgesprochene Strafe in eine Freiheitsstrafe umwandeln zu wollen.
Pöttler Johann.
Gnadengesuch von Johann Pöttler vom 26. Dezember 1942
Bundesarchiv R 3017/25505
Ablehnung des Gnadenerweises für Johann Pöttler vom 21. Mai 1943
Bundesarchiv R 3017/25504
Protokoll der Vollstreckung des Urteils gegen Johann Pöttler vom 1. Juni 1943
Bundesarchiv R 3017/25504















