Johannes Popitz

2. Dezember 1884, Leipzig – 2. Februar 1945
Johannes Popitz

Johannes Popitz

Gedenkstätte Deutscher Widerstand

Der Verwaltungsjurist Johannes Popitz ist seit 1919 im Reichsfinanzministerium tätig, wo er 1925 zum Staatssekretär ernannt wird. Reichskanzler Franz von Papen setzt ihn nach seinem Staatsstreich gegen Preußen am 20. Juli 1932 als Reichskommissar für das preußische Finanzministerium ein.
Ein Jahr später, am 21. April 1933, wird Popitz von der NS-Führung zum neuen preußischen Finanzminister ernannt. Seit 1938 arbeitet Popitz mit Hans Oster vom Amt Ausland/Abwehr zusammen. Er kann vielfältige Kontakte zu Kreisen der Militäropposition herstellen, die er auch im Rahmen der „Mittwochs-Gesellschaft”, einem angesehenen Kreis von wissenschaftlich interessierten Persönlichkeiten, ausbaut. Popitz ist unter den Verschwörern der einzige amtierende Minister und wegen seiner entschieden konservativen Ansichten bis heute stark umstritten. Es ist vorgesehen, ihn nach einem gelungenen Umsturz zum Kultusminister zu ernennen.
Nach dem missglückten Attentat vom 20. Juli 1944 nimmt die Gestapo Johannes Popitz trotz seiner Kontakte zu Heinrich Himmler fest, den er ebenfalls für ein Vorgehen gegen Hitler gewinnen will. Er wird am 3. Oktober vom „Volksgerichtshof” zum Tode verurteilt und fünf Monate später am 3. Februar 1945 in Plötzensee ermordet.

Dokumente

Gefangenenkarte von Johannes Popitz

Landesarchiv Berlin A Rep 369 Kartei

Rekonstruktion der Kabinettsplanungen für den Umsturzversuch durch das "Reichssicherheitshauptamt", 6. September 1944

Bundesarchiv NS 6/12

Johannes Popitz vor dem „Volksgerichtshof”, 3. Oktober 1944

Gedenkstätte Deutscher Widerstand

Todesurteil des "Volksgerichtshofes" gegen Johannes Popitz und Carl Langbehn, 3. Oktober 1944

Bundesarchiv Nachlass Popitz Nr.94

Schreiben an Ernst Kaltenbrunner bzgl. der Vollstreckung der Todesurteile gegen Goerdeler und Popitz, 22. November 1944

Bundesarchiv R 3018/17548

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