Johann Prange
Nach seiner Haftentlassung wird er im März 1938 durch einen Bekannten in Kontakt mit dem deutschen Nachrichtendienst gebracht und gibt sich als polnischer Unteroffizier aus. Wenig später gesteht er dies bei der polnischen Polizei und wird anschließend zur Mitarbeit im polnischen Nachrichtendienst verpflichtet. Er macht Angaben über den Bekannten, der ihn dem deutschen Nachrichtendienst zugeführt hat. Dieser wird daraufhin festgenommen und verurteilt.
Der 3. Senat des „Volksgerichtshofs” verurteilt Johann Prange am 7. Juli 1942 wegen „Landesverrats” zum Tode. Er wird am 18. September 1942 im Strafgefägnis Berlin-Plötzensee ermordet.
Dokumente
Gefangenenkarte von Johann Prange
Landesarchiv Berlin A Rep 369 Kartei
Anklage des „Volksgerichtshofs” gegen Johann Prange, undatiert
Bundesarchiv R 3017/13834
Urteil des „Volksgerichtshofs” gegen Johann Prange vom 7. Juli 1942
Bundesarchiv R 3017/13834
Handschriftliches Gnadengesuch von Johann Prange vom 14. Juli 1942
Bundesarchiv R 3018/5062
Sterbeurkunde von Johann Prange vom 18. September 1942
Ancestry, Archiv zur Ahnenforschung


























