Gustav Przyrembel
Die „Reformadventisten” bekennen sich zur strikten Einhaltung des Sabbat als biblischem Ruhetag und lehnen den Wehrdienst entschieden ab. Im April 1936 wird die Glaubensgemeinschaft verboten. Gustav Przyrembel hält jedoch an seinen Überzeugungen fest.
Bereits kurz vor dem deutschen Überfall auf Polen ist am 26. August 1939 die „Kriegssonderstrafrechtsverordnung” in Kraft getreten, nach der die Verweigerung des Militärdienstes als „Zersetzung der Wehrkraft” geahndet und mit dem Tode bestraft werden kann.
Gustav Przyrembel wird am 10. Dezember 1939 in Schweidnitz festgenommen, nachdem er den Dienst mit der Waffe und den Fahneneid verweigert hat. Anfang März 1940 wird er vom Reichskriegsgericht in Berlin zum Tode verurteilt.
Er wird am 30. März 1940 im Strafgefängnis Plötzensee ermordet.
Dokumente
Gefangenenkarte von Gustav Przyrembel
Landesarchiv Berlin A Rep 369 Kartei
Sterbeurkunde von Gustav Przyrembel vom 30. März 1940
Ancestry, Archiv zur Ahnenforschung





