Thérèse Rainaud
Nach ihrer Festnahme wegen Diebstahls wird sie in das Frauengefängnis in der Barnimstraße gebracht. Da Thérèse Rainaud im achten Monat schwanger ist, wird sie in das Frauenstrafgefängnis in Leipzig-Kleinmeusdorf überstellt, wo im Juli 1944 ihre Tochter geboren wird.
Das Sondergericht IV bei dem Landgericht Berlin verurteilt Thérèse Rainaud wegen zahlreicher Geschäfts­einbrüche als „Volksschädling” am 24. August 1944 zum Tode. Neun weitere der insgesamt 31 Angeklagten werden ebenfalls zum Tode verurteilt, die anderen Ange­klagten erhalten zum Teil hohe Zuchthausstrafen.
Thérèse Rainaud wird am 29. September 1944 im Strafgefängnis Plötzensee ermordet.
Dokumente
Gefangenenkarte von Thérèse Rainaud
Landesarchiv Berlin A Rep 369 Kartei
Anordnung der Vollstreckung des Todesurteils, 22. September 1944
Brandenburgisches Landeshauptarchiv Rep 12 C Berlin II, Nr. 3072/25
Sterbeurkunde von Thérèse Rainaud vom 30. September 1944
Ancestry, Archiv zur Ahnenforschung





