Rudolf Redlinghofer
Am 25. Juli 1939 wird er zu einer mehrwöchigen Wehr­übung beim Übungs-Pferde-Lazarett Langenlois einbe­rufen. Er teilt dem Wehrmeldeamt Krems jedoch am 5. August mit, dass er aus religiösen Gründen keinen Militärdienst leisten kann.
Am 18. August 1939 wird Rudolf Redlinghofer festge­nommen und nach St. Pölten überstellt. Da er bei seiner Entscheidung bleibt, keinen Wehrdienst zu leisten, wird er am 13. November nach Berlin überstellt.
Bereits kurz vor dem deutschen Überfall auf Polen ist am 26. August 1939 die „Kriegssonderstrafrechtsverordnung” in Kraft getreten, nach der die Verweigerung des Militär­dienstes als „Zersetzung der Wehrkraft” geahndet und mit dem Tode bestraft werden kann.
Der Oberreichskriegsanwalt erhebt am 20. Oktober 1939 Anklage gegen Rudolf Redlinghofer. Er wird am 9. De­zember zum Tode verurteilt und am 11. Januar 1940 im Strafgefängnis Berlin-Plötzensee ermordet.
Dokumente
Gefangenenkarte von Rudolf Redlinghofer
Landesarchiv Berlin A Rep 369 Kartei
Rudolf Redlinghofer mit seiner Frau Agnes und seiner Tochter Regina
Privatbesitz
Tenor des Feldurteils gegen Rudolf Redlinghofer, 9. Dezember 1939
Privatbesitz
Mitteilung des Gefängnisses Plötzensee an die Witwe von Rudolf Redlinghofer über die Zusendung des Nachlasses, 16. Januar 1940
Privatbesitz
Sterbeurkunde von Rudolf Redlinghofer vom 11. Januar 1940
Ancestry, Archiv zur Ahnenforschung












