Richard Reinhardt
Richard Reinhardt wird am 22. August 1941 unter dem Verdacht festgenommen, seit 1934 anonyme Postkarten mit regimekritischen Äußerungen an erfundene Adressen versandt zu haben. Zudem soll er seit Kriegsbeginn ausländische Sender abgehört und in an Feldpostadressen gerichtete Schreiben Soldaten zur Niederlegung der Waffen aufgefordert haben.
Er wird am 22. Juni 1942 vom Kammergericht Berlin wegen „Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens in Tateinheit mit einem Verbrechen gegen die Rund­funkverordnung” zu drei Jahren Zuchthaus verurteilt. Das Gericht geht von einer verminderten Schuldfähigkeit Reinhardts aus und ordnet seine Unterbringung in einer Heil- und Pflegeanstalt an.
Am 30. September 1942 erhebt der Oberreichsanwalt am „Volksgerichtshof” Einspruch gegen dieses Urteil. Richard Reinhardt wird am 4. November 1942 vom „Besonderen Senat des Volksgerichtshofs” unter Roland Freisler zum Tode verurteilt. Er wird am 22. Dezember 1942 im Straf­gefängnis Plötzensee ermordet.
Dokumente
Gefangenenkarte von Richard Reinhardt
Landesarchiv Berlin A Rep. 369, Kartei
Urteil des Kammergerichts gegen Richard Reinhardt, 22. Juni 1942
Bundesarchiv R 3018/5782
Einspruch des Oberreichsanwalts beim „Volksgerichtshof” gegen das Urteil des Kammergerichts gegen Richard Reinhardt, 30. September 1942
Bundesarchiv R 3018/5052
Urteil des „Volksgerichtshofs” gegen Richard Reinhardt, 4. November 1942
Bundesarchiv R 3018/5052
Protokoll der Vollstreckung des Todesurteils gegen Richard Reinhardt, 22. Dezember 1942
Bundesarchiv R 3018/5782




















