Johannes Reinmöller
24. Januar 1905, Sorga/Hersfeld
– 28. November 1938
Der in Bochum lebende Bauhilfsarbeiter und gelernte Kesselschmied Johannes Reinmöller verletzt einen Polizeibeamten in Zivil in einer Gaststätte tödlich mit einem Messer, als dieser ihn wegen Zechprellerei festnehmen will. Am 5. August 1938 verurteilt das Sondergericht beim Landgericht Düsseldorf Reinmöller wegen Totschlags auf Grundlage des am 13. Oktober 1933 erlassenen „Gesetzes zur Gewährleistung des Rechtsfriedens” zum Tode.
Sein Gnadengesuch wird abgelehnt und Johannes Reinmöller am 11. November 1938 auf Anordnung des Reichsministers der Justiz durch Einzeltransport von Köln in das Strafgefängnis Berlin-Plötzensee gebracht, wo er am 28. November 1938 hingerichtet wird.
Sein Gnadengesuch wird abgelehnt und Johannes Reinmöller am 11. November 1938 auf Anordnung des Reichsministers der Justiz durch Einzeltransport von Köln in das Strafgefängnis Berlin-Plötzensee gebracht, wo er am 28. November 1938 hingerichtet wird.
Dokumente
Gefangenenkarte von Johannes Reinmöller
Landesarchiv Berlin A Rep. 369, Kartei

