Johannes Reinmöller

24. Januar 1905, Sorga/Hersfeld – 28. November 1938
Der in Bochum lebende Bau­hilfs­arbeiter und gelernte Kessel­schmied Johannes Rein­möller verletzt einen Polizei­beamten in Zivil in einer Gast­stätte tödlich mit einem Messer, als dieser ihn wegen Zech­prellerei fest­nehmen will. Am 5. August 1938 verurteilt das Sonder­gericht beim Land­gericht Düssel­dorf Rein­möller wegen Totschlags auf Grund­lage des am 13. Oktober 1933 erlas­senen „Geset­zes zur Gewähr­leistung des Rechts­friedens” zum Tode.
Sein Gnaden­gesuch wird abge­lehnt und Johannes Rein­möller am 11. November 1938 auf Anord­nung des Reichs­ministers der Justiz durch Einzel­transport von Köln in das Straf­gefängnis Berlin-Plötzen­see gebracht, wo er am 28. November 1938 hinge­richtet wird.

Dokumente

Gefangenenkarte von Johannes Reinmöller

Landesarchiv Berlin A Rep. 369, Kartei

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