Ernst Reins

14. August 1907, Charlottenburg – 9. Mai 1933
Der Maurer Ernst Reins tötet bei einem Raubüberfall im April 1931 in Berlin einen Geldboten. Er flieht daraufhin nach Italien wo er gefasst und inhaftiert wird. Auf Anraten seines Anwalts, der von einer baldigen Abschaffung der Todesstrafe in Deutschland ausgeht und selbst im Fall eines Todesurteils eine Vollstreckung für unwahrscheinlich hält, stimmt Reins einer Auslieferung zu. Er wird daraufhin im Dezember 1931 vom Schwurgericht Berlin zum Tode verurteilt.
Sein Begnadigungsverfahren zieht sich jedoch hin. Die nach dem „Preußenschlag” kommissarische preußische Staats­regierung unter Franz von Papen erörtert zwar 1932 seinen Fall, verschiebt aber eine Entscheidung bis zur Klärung der politischen Verhältnisse. Nach der nationalsozialistischen Macht­übernahme ordnet dann Anfang Mai 1933 der preußischen Minister­präsident Hermann Göring die Vollstreckung des Todesurteils an.
Ernst Reins wird am 9. Mai 1933 mit dem Handbeil im Innenhof des Strafgefängnisses Plötzensee enthauptet.

Dokumente

Gefangenenkarte von Ernst Reins

Landesarchiv Berlin A Rep. 369 Kartei

Sterbeurkunde von Ernst Reins vom 11. Mai 1933

Ancestry, Archiv zur Ahnenforschung

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