Frido Reinsch

3. Februar 1906, Rathenow – 14. Februar 1945
Frido Reinsch wird nach einem Diebstahl im Alter von 16 Jahren zu einem Monat Gefängnis verurteilt und bis zu seinem 18 Lebensjahr in einem Fürsorgeheim untergebracht. Mehrfach wegen Eigentums­delikten verurteilt, wird er am 1. Dezember 1944 gemeinsam mit vier weiteren Männern vor dem Sonder­gericht Berlin wegen mehrerer Einbrüche angeklagt.
Das Sondergericht II bei dem Landgericht Berlin verurteilt Frido Reinisch am 23. Januar 1945 auf der Grundlage der „Volks­schädlings­verordnung” und als „gefährlichen Gewohnheits­verbrecher” zum Tode. Er wird am 14. Februar 1945 im Strafgefängnis Plötzensee ermordet.

Dokumente

Gefangenenkarte von Frido Walter Kurt Reinsch

Landesarchiv Berlin A Rep. 369, Kartei

Ablehnung eines Gnadenerweises für Frido Reinsch durch den reichsminister der Justiz vom 7. Februar 1945

Bundesarchiv R 3001/143893

Mitteilung über die Hinrichtung von Frido Reinsch vom 14. Februar 1945

Bundesarchiv R 3001/143893

Sterbeurkunde von Frido Reinsch vom 15. Februar 1945

Ancestry, Archiv zur Ahnenforschung

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