Gustav Richter
Der Werkstattarbeiter wird am 5. November 1941 festgenommen und gemeinsam mit seinem Sohn Rudolf Richter angeklagt. Den beiden wird vorgeworfen, sich in ihren Briefwechseln „staatsfeindlich und zersetzend“ geäußert zu haben. Gustav Richter soll seinen Sohn Rudolf kommunistisch geprägt und erzogen haben. Rudolf Richter verlieh marxistische Literatur an seine Arbeitskollegen und forderte sie auf, die Arbeit zu verweigern.
Der 2. Senat des „Volksgerichtshofs“ verurteilt die beiden am 21. August 1942 wegen „Vorbereitung zum Hochverrat" und „Abhörens von Auslandssendern“ zum Tode.
Gustav und Rudolf Richter werden am 27. Oktober 1942 in der Strafanstalt Plötzensee ermordet.
Dokumente
Gefangenenkarte von Gustav Richter
Landesarchiv Berlin A Rep. 369, Kartei
Anklage des „Volksgerichtshofs“ gegen Rudolf und Gustav Richter,
12. Juni 1942
Bundesarchiv R 3018/1646 Bd. 1
Urteil des „Volksgerichtshofs“ gegen Rudolf und Gustav Richter, 21. August 1942
Bundesarchiv R 3018/1646 Bd. 1
Plakat mit Bekanntmachung der Hinrichtung von Rudolf und Gustav Richter, 27. Oktober 1942
Bundesarchiv R 3018/1646 Bd. 2
Sterbeurkunde von Gustav Richter vom 28. Oktober 1942
Ancestry, Archiv zur Ahnenforschung


































