Heinz Richter
Heinz Richter entkommt am 16. Februar 1944 mit zwei weiteren Gefangenen aus der Leipziger Haftanstalt. Er kommt in Berlin unter und lebt von Kofferdiebstählen. Am 7. Juni 1944 wird er erneut festgenommen und am 12. Januar 1945 vom Sondergericht V beim Landgericht Berlin auf der Grundlage der „Volksschädlingsver­ordnung” und als „gefährlicher Gewohnheits­verbrecher” zum Tode verurteilt.
Heinz Richter wird nach der Ablehnung seines Gnadengesuchs am 8. Februar 1945 im Strafgefängnis Plötzensee ermordet.
Dokumente
Gefangenenkarte von Heinz Richter
Landesarchiv Berlin A Rep. 369, Kartei
Urteil des Sondergerichts V beim Landgericht Berlin gegen Heinz Richter, 12. Januar 1945
Brandenburgisches Landeshauptarchiv Rep. 12 C Berlin II, Nr. 3830
Aktenzeichen: 6. P.K.Js. 555/44
Richter, Heinz
An den Herrn Justizminister in Berlin.
Gnadengesuch.
Ich, Heinz Richter, geb. 29.7.15 zu Leipzig, bitte, um Umwandelung des gegen mich ausgesprochenen Todesurteils, in eine andere Strafe.
Gründe:
Da ich unehelich geboren bin, als Sohn eines Dentisten, dieser sich aber meiner nicht annahm, bekam ich sehr bald einen Umgang mit schlechten Menschen. Ich hatte so gut wie gar keine Erziehung und wurde daher mehrfach vom Gericht mit kleineren Gefängnisstrafen belegt. Mit Zuchthaus bin ich noch nicht bestraft. So kam es nun, daß ich wiederum von einem 10 Jahr älteren Mitgefangenen überreden ließ auszukneifen, da er mir, sowie noch einen Mitgefangenen den Himmel auf Erden versprach. Als es so weit war, überließ er uns unserem Schicksal Wir befanden uns nun in einer Notlage, welche ich im Anfang immer geschickt zu meistern wußte, ohne mich strafbar zu machen, bis dann allerdings mein Mittäter ohne meines Wissens und Willens
Diebstähle beging. In Anbetracht unserer Notlage, da wir kein Geld und keine Lebensmittelmarken hatten, wir aber leben mußten, ließ ich es mit mir geschehen, in einigen Fällen mitzugehen und Beihilfe zu leisten. Als mein Mittäter verhaftet wurde, war ich froh, daß ich nicht mehr mitmachen brauchte, denn ich stand unter einem gewissen Druck bei ihm. Er war zwar jugendlich, ist aber so entwickelt, daß man ihn für ungefähr 22 Jahr halten kann. Ich habe mich nun bis zu meiner Verhaftung straffrei geführt, habe mich besonders bei Terrorangriffen hervorgetan. Ich habe 2 Häuser vor dem Niederbrennen gerettet, ebenso aus 7 Häusern sämtliche Sachwerte vor der Vernichtung bewahrt, einer Frau das Leben gerettet, das Gefängnis Leipzig vor seiner Vernichtung bewahren helfen, viele Brandbomben unschädlich gemacht, sowie bei 4 Ausgrabungen von Blindgängern geholfen. Auch sonst war ich nie arbeitslos, habe auch jetzt meine Arbeitsleistung auf das 3 fache gesteigert. Die gestohlenen Sachen habe ich auch zu 95% wieder beigebracht, sodaß nur ein ganz unwesentlicher Schaden entstanden ist. Ich bitte nun dies alles zu berücksichtigen, alles nachzuprüfen, um festzustellen, daß in mir doch ein guter Kern steckt, welcher nicht weggeworfen werden darf und bitte mir, durch Einsatz an der gefährlichsten Stelle der Front mir mein Leben wieder zu geben.
Heinz Richter.
Gnadengesuch von Heinz Richter, 19. Januar 1945
Brandenburgisches Landeshauptarchiv Rep. 12 C Berlin II, Nr. 3830/2
Anordnung der Vollstreckung der Todesstrafe
Brandenburgisches Landeshauptarchiv Rep. 12 C Berlin II, Nr. 3830/2
Brandenburgisches Landeshauptarchiv Rep. 12 C Berlin II, Nr. 3830/2














