Josef Rimpel
Bereits kurz vor dem deutschen Überfall auf Polen ist am 26. August 1939 die „Kriegssonderstrafrechtsverordnung” in Kraft getreten, nach der die Verweigerung des Militärdienstes als „Zersetzung der Wehrkraft” geahndet und mit dem Tode bestraft werden kann.
Der Oberreichskriegsanwalt erhebt am 25. Oktober 1939 Anklage gegen Josef Rimpel, der am 21. November vom Reichskriegsgericht in Berlin zum Tode verurteilt wird. Er wird am 15. Dezember 1939 im Strafgefängnis Plötzensee ermordet.
Dokumente
Gefangenenkarte von Josef Rimpel
Landesarchiv Berlin A Rep 369 Kartei
Sterbeurkunde von Josef Rimpel vom 15. Dezember 1939
Ancestry, Archiv zur Ahnenforschung



