Hans-Jörg Röhricht

8. Januar 1908, Regenwalde (Resko) – 28. Mai 1943
Hans-Jörg Röhricht bereitet sich nach dem Besuch des Gymnasiums zunächst auf den Dienst in der Kolonial­verwaltung vor. Zwischen 1931 und 1934 arbeitet er als Makler in Danzig und geht dann nach einer schweren Augen­verletzung nach Berlin, wo er als Sekretär für seinen Vater arbeitet.
Röhricht wird 1938 vom Sonder­gericht beim Land­gericht Berlin wegen Betruges zu einer drei­jährigen Haftstrafe verurteilt. Nachdem ihm eine bedingte Strafaus­setzung gewährt worden ist, wird er im Mai 1940 aus der Haft entlassen.
Hans-Jörg Röhricht verdient nach dem Tod seines Vaters seinen Lebens­unterhalt als Vermittler von An- und Verkäufen im Möbel- und Kunst­handel. Anfang 1941 wird ihm diese Tätigkeit polizeilich untersagt. Er schaltet jedoch Anzeigen in Tages­zeitungen, in denen er Möbel zum Verkauf anbietet, nach dem Erhalt einer Anzahlung aber nicht ausliefert. Bereits 1941 ermittelt die Staats­anwalt­schaft in Danzig gegen Röhricht.
Hans-Jörg Röhricht wird am 7. April 1943 vom Sonder­gericht VI beim Land­gericht Berlin auf der Grundlage der „Volks­schädlings­verordnung” und als „gefährlicher Gewohn­heits­verbrecher” zum Tode verurteilt.
Er wird am 28. Mai 1943 im Straf­gefängnis Plötzensee ermordet.

Dokumente

Gefangenenkarte von Hans-Jörg Röhricht

Landesarchiv Berlin A Rep. 369, Kartei

Ablehnung eines Gnadenerweises durch den Reichsminister der Justiz, 21. Mai 1943

Brandenburgisches Landeshauptarchiv Rep 12 C Berlin II, Nr. 16948

Mitteilung über die Hinrichtung von Hans-Jörg Röhricht, 28. Mai 1943

Brandenburgisches Landeshauptarchiv Rep 12 C Berlin II, Nr. 16947

Sterbeurkunde von Hans-Jörg Röhricht vom 29. Mai 1943

Ancestry, Archiv zur Ahnenforschung

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