Hans-Jörg Röhricht
Röhricht wird 1938 vom Sondergericht beim Landgericht Berlin wegen Betruges zu einer dreijährigen Haftstrafe verurteilt. Nachdem ihm eine bedingte Strafaussetzung gewährt worden ist, wird er im Mai 1940 aus der Haft entlassen.
Hans-Jörg Röhricht verdient nach dem Tod seines Vaters seinen Lebensunterhalt als Vermittler von An- und Verkäufen im Möbel- und Kunsthandel. Anfang 1941 wird ihm diese Tätigkeit polizeilich untersagt. Er schaltet jedoch Anzeigen in Tageszeitungen, in denen er Möbel zum Verkauf anbietet, nach dem Erhalt einer Anzahlung aber nicht ausliefert. Bereits 1941 ermittelt die Staats­anwaltschaft in Danzig gegen Röhricht.
Hans-Jörg Röhricht wird am 7. April 1943 vom Sondergericht VI beim Landgericht Berlin auf der Grundlage der „Volksschädlingsverordnung” und als „gefährlicher Gewohnheitsverbrecher” zum Tode verurteilt.
Er wird am 28. Mai 1943 im Strafgefängnis Plötzensee ermordet.
Dokumente
Gefangenenkarte von Hans-Jörg Röhricht
Landesarchiv Berlin A Rep. 369, Kartei
Ablehnung eines Gnadenerweises durch den Reichsminister der Justiz, 21. Mai 1943
Brandenburgisches Landeshauptarchiv Rep 12 C Berlin II, Nr. 16948
Mitteilung über die Hinrichtung von Hans-Jörg Röhricht, 28. Mai 1943
Brandenburgisches Landeshauptarchiv Rep 12 C Berlin II, Nr. 16947
Sterbeurkunde von Hans-Jörg Röhricht vom 29. Mai 1943
Ancestry, Archiv zur Ahnenforschung







