Robert Romann
Im August 1942 wird im Elsass für einige Jahrgänge, darunter auch Romanns, die Wehrpflicht für die deutsche Wehrmacht eingeführt. Bei seiner Musterung am 10. September 1942 wird Romann als „k.v.“ (kriegs­verwendungsfähig) befunden. Weil er die Unterschrift in seinem Wehrpass verweigert, muss der 20-Jährige einen Tag in Polizeihaft verbringen bis er die Unterschrift leistet.
Romann und sein Schwager beschließen über Konstanz nach Afrika zu fliehen, um dort die Armee von General de Gaulle zu unterstützen. Nach dem Verkauf der Einrichtung aus der gemeinsamen Wohnung verlassen Romann, seine Schwester und ihr Mann am 29. September 1942 ihren Wohnort Bollweiler und fahren über Straßburg nach Konstanz. Dort werden sie am nächsten Morgen in der Nähe der Schweizer Grenze festgenommen.
Am 23. August 1943 verurteilt der 1. Senat des „Volks­gerichtshofs“ Robert Romann wegen „Landesverrats“ nach § 5 der „Kriegssonderstrafrechtsverordnung“ zum Tode.
Der 21-jährige Robert Romann wird am 9. September 1943 während der sogenannten Blutnächte im Straf­gefängnis Plötzensee ermordet.
Dokumente
Gefangenenkarte von Robert Romann
Landesarchiv Berlin A Rep 369 Kartei
Urteil des „Volksgerichtshofs“ gegen Robert Romann, 23. August 1943
Bundesarchiv R 3017/20757
Sterbeurkunde von Robert Romann vom 14. September 1943
Ancestry, Archiv zur Ahnenforschung
Bericht über die vom 7. bis 10. September 1943 im Strafgefängnis Plötzensee vollstreckten Todesurteile, 17. September 1943
Bundesarchiv R 3001/25019

















