Anna Rupp

27. Oktober 1921, Schwäbisch Gmünd – 19. Januar 1945
Anna Rupp ist als Fabrikarbeiterin in Ravensburg tätig. Wegen Eigentumsdelikten vorbestraft und zu kürzeren Haftstrafen verurteilt, wird sie am 14. März 1944 nach einer Denunziation erneut festgenommen. Ihr wird vorgeworfen, in Gegenwart eines französischen Kriegsgefangenen, mit dem sie eine Liebesbeziehung hat, eine deutsche Kriegsniederlage vorausgesagt zu haben.
Anna Rupp wird am 26. Mai 1944 vom I. Strafsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart wegen „Wehrkraft­zersetzung” zu zwei Jahren Zuchthaus verurteilt und im Zuchthaus Waldheim in Sachsen inhaftiert.
Am 15. September 1944 erhebt der Oberreichsanwalt beim „Volksgerichtshof” Einspruch gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart. Daraufhin wird Anna Rupp nach Berlin überführt und am 29. November 1944 vom Besonderen Senat des „Volksgerichthofs” unter dem Vorsitz von Roland Freisler wegen „Wehrkraftzersetzung” zum Tode verurteilt.
Anna Rupp wird am 19. Januar 1945 im Strafgefängnis Plötzensee ermordet.

Dokumente

Gefangenenkarte von Anna Rupp

Landesarchiv Berlin A Rep 369 Kartei

Todesurteil des „Volksgerichtshofs” gegen Anna Rupp, 29. November 1944

Bundesarchiv R 3018/5016

Protokoll der Verkündung des Todesurteils gegen Anna Rupp, 19. Januar 1945

Bundesarchiv R 3018/5016

Protokoll der Vollstreckung des Todesurteils gegen Anna Rupp, 19. Januar 1945

Bundesarchiv R 3018/5016

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