Rudolf Scheffel
Im Februar 1933 wird er in „Schutzhaft” genommen, aus der er im April entlassen wird. Rudolf Scheffel setzt auch danach den Widerstand gegen das NS-Regime fort. Gemeinsam mit seiner Schwester erwirbt er in Berlin-Schöneberg ein Lebensmittelgeschäft, das als illegale Anlaufstelle dient. 1940 wird er zur Polizeireserve gezogen und im Mai 1942 zum Polizeiwachtmeister der Reserve befördert.
Als im Juni 1942 der aus der Sowjetunion über Ostpreußen mit dem Fallschirm abgesprungene Erwin Panndorf nach Berlin kommt, besorgt Scheffel dem ihm aus Gera bekannten KJVD-Funktionär ein illegales Quartier und unterstützt ihn in seiner Tätigkeit.
Rudolf Scheffel wird am 17. August 1943 vom „Volksgerichtshof” gemeinsam mit Kurt Bietzke, Richard Hinkelmann sowie mit Felix und Käthe Tucholla zum Tode verurteilt. Er wird am 8. September 1943 während der sogenannten Blutnächte im Strafgefängnis Berlin-Plötzensee ermordet.
Dokumente
Anklageschrift des „Volksgerichtshofs” gegen Rudolf Scheffel und andere, 5. Juli 1943
Bundesarchiv R 3018/1612
Urteil des „Volksgerichtshofs” gegen Rudolf Scheffel und andere, 17. August 1943
Bundesarchiv R 3018/1612
Stellungnahme der Staatspolizeileitstelle Berlin in den Gnadenverfahren von Rudolf Scheffel, Käthe und Felix Tucholla, Richard Hinkelmann und Kurt Bietzke, 7. September 1943
Bundesarchiv R 3018/1612
Anordnung des Staatssekretärs im Reichsjustizministerium Curt Rothenberger zur Vollstreckung der Todesurteile gegen 142 Gefangene, 7. September 1943
Bundesarchiv R 3001/25019
Mitteilung über die Hinrichtung von Rudolf Scheffel, 15. September 1943
Bundesarchiv R 3018/1612




















































