Otakar Schiedeck


Erkennungsdienstliche Aufnahme von Otakar Schiedeck, 1941
Archiv des Sicherheitsdienstes Prag (ABS) 141-275-12
Nach der Besetzung der böhmischen Länder durch die Wehrmacht gewinnt der Stabskapitän a. D. der Tschechoslowakischen Armee Sachr im Herbst 1939 Otakar Schiedeck für die Mitarbeit in der geheimen Militärorganisation Obrana Národa (ON – Verteidigung der Nation). Er baut im VII. Prager Bezirk einen Sanitätsdienst auf, den er im Einsatzfall auch leiten soll. Er sorgt außerdem mithilfe weiterer ehemaliger Mitglieder der Pfadfinderorganisation für den Bau eines geheimen Senders und vermittelt František Zika an Sachr.
Otakar Schiedeck wird Ende April 1941 festgenommen und am 16. Oktober 1942 vom 1. Senat des „Volksgerichtshofs” mit František Zika, seinem Vetter Adolf Rapp und einem weiteren Angeklagten zum Tode verurteilt. Alle vier Männer werden am 8. Februar 1943 in Berlin-Plötzensee ermordet.
Dokumente
Anklageschrift des „Volksgerichtshofs” gegen Otakar Schiedeck und andere vom 24. Juni 1942
Archiv des Sicherheitsdienstes Prag (ABS) 141-275-17
Urteil des „Volksgerichtshofs” gegen Otakar Schiedeck und andere vom 16. Oktober 1942
Archiv des Sicherheitsdienstes Prag (ABS) 141-275-5
An das Justizministerium in Berlin
Zu meinem Gesuch vom 21./X.1942 erlaube mir als Nachtrag Folgendes anzuführen: „Im Nationale meiner Anklageschrift ist angeführt, dass ich vorbestraft gewesen bin mit einem 4 wöch. Polizeil. Gefängnis, infolge einer Tat welche als feindselige dem Reiche angesehen wurde. Dazu füge ich bei: Es hat sich gehandelt um die Anschaffung der zweisprachigen Aufschriften in einer Apotheke wo ich verantwortlicher Provisor gewesen bin. Die erste Verordnung, welche im Mai 1940 verlautbar wurde, habe ich unverzüglich befolgt und habe ich auch gleich das Portal der Apotheke mit einer deutsch-tschechischen Aufschrift versehen lassen. Im Juli desselben Jahres hat der Herr Reichsprotektor in Böhmen und Mähren in seinem Nachtrag zu oben angeführten Verordnung verordnet, dass in einer bestimmten Frist alle Firmenaufschriften, sowie Informations-Reklams-Aufschriften u.s.w. zweisprachig durchgeführt werden müssen. Zur Zeit dieser Nachtragsanordnung war ich auf Urlaub und nach meinem Rückehr war schon die Frist verflossen. Von dieser Anordnung war ich nicht, weder von der Apothekeinhaberin, noch von mich vertretenden Magister Pharmacie auf diese Verordnung aufmerksam gemacht. Nach der Hinweisung der deutschen Staatspolizei auf diese Anordnung, liess ich sofort das nötige veranlassen und zwar durch die Apothekeinhaberin. Leider die Zeit der festgesetzten Frist war schon zu kurz (ungefähr zwei Tage) und der Lackierer infolge der angehäuften Arbeit konnte nicht diese meine Bes(ch)tellung rechtzeitig ausführen. Die Schuld, dass diese Verordnung nicht in der
festgesetzten Zeit ausgeführt wurde, liegt aber auf meinem Vertreter und hauptsächlich auf der Apothekeinhaberin, welche sämtliche Korrespondenz empfangen hat und erst später hat sie diese dem Magister Pharmacie übergegeben. Nachdem sie rechtzeitig, durch die amtliche Zuschrift, über die schon angeführte Verordnung informiert war, sollte sie darauf achten, dass die Ausführung der Anordnung unverzüglich durchgeführt würde, was sie aber nicht getan hat. (Troz) Trotz dieser Aufklärung hielt mich die Staatspolizei für verantwortlich in der Sache des Nichtbefolgens dieser Anordnung.“
Bei der Erledigung meines Gnadegesuches bitte ich auf diese meine Erklärung Rücksicht zu nehmen.
Schiedeck Otakar
Nachtrag von Otakar Schiedeck zu seinem Gnadengesuch vom 3. Februar 1943
Archiv des Sicherheitsdienstes Prag (ABS) 141-275-17
Mitteilung des Strafgefängnisses Plötzensee über die Hinrichtung von Otakar Schiedeck, 9. Februar 1943
Archiv des Sicherheitsdienstes Prag (ABS) 141-275-17
Sterbeurkunde von Otakar Schiedeck vom 9. Februar 1943
Ancestry, Archiv zur Ahnenforschung















































