Hermann Schlafke
Anfang 1926 wird Schlafke laut Anklageschrift des „Volks­gerichtshofs” als „Werbeagent” für den polnischen Ge­heimdienst tätig. Am 21. Juli 1926 wird er vom Reichs­gericht wegen „versuchten Verrats militärischer Geheim­nisse” zu vier Jahren Zuchthaus verurteilt. Nach seiner Rückkehr nach Polen im Mai 1935 ist er erneut in der Spionageabwehr und Werbung neuer Agenten für den polnischen Nachrichtendienst tätig.
Der 4. Senat verurteilt Schlafke wegen „Landesverrats” am 9. April 1943 zum Tode.
Hermann Schlafke wird am 10. Juni 1943 im Straf­gefängnis Berlin-Plötzensee ermordet.
Dokumente
Todesurteil des „Volksgerichtshofs” gegen Hermann Schlafke vom 9. April 1943
Bundesarchiv R 3017/14455
Sterbeurkunde von Hermann Schlafke vom 11. Juni 1943
Ancestry, Archiv zur Ahnenforschung






























