Alfred Schmidt-Sas
Alfred Schmidt-Sas gehört verschiedenen linken politischen Gruppierungen an, unter anderem der anarchosyndikalistischen Allgemeinen Arbeiter-Union. 1930 tritt er in die KPD ein, wird jedoch 1932 wegen „rechter Abweichungen” ausgeschlossen. Im März 1933 wird er aus dem Schuldienst entlassen und für kurze Zeit in „Schutzhaft” genommen.
Im folgenden Jahr zieht Schmidt-Sas nach Berlin, wo er als freiberuflicher Musiklehrer tätig ist. Er pflegt zahlreiche Kontakte zu Künstlern und Intellektuellen, die dem Nationalsozialismus ablehnend gegenüber stehen. Nach Kriegsbeginn bittet ihn die der KPD nahe stehende Elisabeth Pungs, ein Vervielfältigungsgerät zu besorgen und für die Widerstandsgruppe um Hanno Günter den Kontakt zu dem Leipziger Kommunisten Herbert Bochow herzustellen.
Alfred Schmidt-Sas wird am 9. Oktober 1942 gemeinsam mit vier Angehörigen der Gruppe um Hanno Günter vom „Volksgerichtshof” zum Tode verurteilt. Während seine Mitangeklagten am 3. Dezember 1942 in Plötzensee hingerichtet werden, ist Schmidt-Sas noch mehrere Monate in Haft. In dieser Zeit verfasst er Gedichte, Briefe und kleine Melodien, die vom Gefängnispfarrer Harald Poelchau aus der Todeszelle geschmuggelt werden.
Nachdem mehrere Gnadengesuche abgelehnt worden sind, wird Alfred Schmidt-Sas am 5. April 1943 im Straf­gefängnis Plötzensee ermordet.
Dokumente
Urteil des „Volksgerichtshofs” gegen Hans Joachim Günther, Wolfgang Pander, Bernhard Sikorski, Emmerich Schaper, Alfred Schmidt-Sas und Dagmar Petersen, 9. Oktober 1942
Gedenkstätte Deutscher Widerstand
Ablehnung des Gnadengesuchs von Alfred Schmidt-Sas, 16. März 1943
Bundesarchiv R 3017/2719
Anweisung zur Vollstreckung der Todesstrafe gegen Alfred Schmidt-Sas, 25. März 1943
Bundesarchiv R 3017/2719
Sterbeurkunde von Alfred Schmidt-Sas vom 6. April 1943
Ancestry, Archiv zur Ahnenforschung
























