Stanislaw Schmidt

8. Mai 1889, Turek – 22. Dezember 1944
Stanislaw Schmidt wird am 8. Mai 1889 in Turek als Sohn einer deutsch-polnischen Familie geboren. Er geht 1912 nach Berlin und ist in verschiedenen Gast­wirtschaftsbetrieben als Kellner tätig.
Schmidt wird am 7. Dezember 1944 vom Sondergericht II beim Landgericht Berlin nach der „Kriegswirtschafts­verordnung” zum Tode verurteilt. Er hat in großem Umfang „ge­werbsmässige Hehlerei“ unter anderen mit Fleisch­marken begangen.
Stanislaw Schmidt wird am 22. Dezember 1944 im Strafgefängnis Berlin-Plötzensee ermordet.

Dokumente

Urteil des Sondergerichts II beim Landgericht Berlin gegen Stanislaw Schmidt vom 7. Dezember 1944

Brandenburgisches Landeshauptarchiv

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