Karl Schröder

29. November 1919, Clausdorf – 27. Oktober 1939
Der 19-jährige Land­arbeiter ist auf dem Guts­hof Claus­dorf bei Malchin tätig. Ihm wird vorge­worfen, dort im Februar 1939 einen Brand verur­sacht zu haben, bei dem mehrere Ställe, ein Geräte­schuppen und die Scheune zer­stört wurden. Die Tat kann ihm jedoch nicht nachge­wiesen werden. Am 12. Septem­ber 1939 kommt es auf dem Guts­hof erneut zu einem Feuer, bei dem der Kuh­stall in Brand gerät.
Karl Schröder wird festge­nommen, wegen Brand­stiftung ange­klagt und am 27. Sep­tem­ber 1939 vom Sonder­gericht Schwerin auf Grund­lage der am 5. Sep­tember 1939 erlas­senen „Volks­schäd­lings­verord­nung“ wegen „Schädigung der Wehr­kraft des deutschen Volkes durch Brand­stiftung“ zum Tode verur­teilt. Deutsch­land habe „den aufge­zwun­genen Krieg zu führen und die Pflicht zur Ernäh­rungs­sicher­stellung unseres Volkes“, heißt es in einem am nächsten Tag veröffentlichten Artikel der NS-Presse. Es ist das zweite Mal, dass die „Volks­schäd­lings­verord­nung“ in Deutsch­land zur Anwen­dung kommt.
Karl Schröder wird am 27. Oktober 1939 in der Strafan­stalt Berlin-Plötzen­see ermordet.

Dokumente

Gefangenenkarte Karl Schröder

Landesarchiv Berlin A Rep 369 Kartei

Sterbeurkunde von Karl Schröder vom 27. Oktober 1939

Ancestry, Archiv zur Ahnenforschung

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