Karl Schröder
Karl Schröder wird festgenommen, wegen Brandstiftung angeklagt und am 27. September 1939 vom Sonder­gericht Schwerin auf Grundlage der am 5. September 1939 erlassenen „Volks­schädlings­verordnung“ wegen „Schädigung der Wehrkraft des deutschen Volkes durch Brandstiftung“ zum Tode verurteilt. Deutschland habe „den aufgezwungenen Krieg zu führen und die Pflicht zur Ernährungssicherstellung unseres Volkes“, heißt es in einem am nächsten Tag veröffentlichten Artikel der NS-Presse. Es ist das zweite Mal, dass die „Volks­schädlings­verordnung“ in Deutschland zur Anwendung kommt.
Karl Schröder wird am 27. Oktober 1939 in der Strafanstalt Berlin-Plötzensee ermordet.
Dokumente
Gefangenenkarte Karl Schröder
Landesarchiv Berlin A Rep 369 Kartei
Sterbeurkunde von Karl Schröder vom 27. Oktober 1939
Ancestry, Archiv zur Ahnenforschung



