Gottfried Schubert
Ab 1926 ist er bei der Reichspost tätig, bis er im Frühjahr 1933 auf Grundlage des „Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ entlassen wird. Anschließend betreibt Gottfried Schubert in Nürnberg ein Rechts­beratungs- und Treuhandbüro, welches er jedoch aus politischen Gründen schließen muss. Zuletzt arbeitet er als Telegrafenoberbauführer in Koblenz.
Da seine Bemühungen um einen Auslandspass vergebens sind, übertritt er im Mai 1937 illegal die Schweizer Grenze. Dort wird er verhaftet und anschließend nach Frankreich abgeschoben. In Paris beantragt er im November 1937 und im März 1938 beim deutschen Konsulat einen Pass. Da die Anträge abgelehnt werden und ein Ausbürgerungsverfahren eingeleitet wird, verliert Schubert im Oktober 1939 die deutsche Reichsangehörigkeit.
Der nun als staatenlos geltende Ingenieur wird Ende September 1940 festgenommen und wegen „hochverräterischen Unternehmens“ angeklagt. Ihm wird vorgeworfen, sich in Paris marxistisch betätigt, Beziehungen zum französischen Kriegsministerium unterhalten und die „Schwarze Front“ unterstützt zu haben.
Der 5. Senat des „Volksgerichtshofs“ verurteilt Gottfried Schubert am 31. August 1942 wegen „Feindbegünstigung und hochverräterischer Verbindung einer ausländischen Regierung“ zum Tode.
Er wird am 20. Oktober 1942 in der Strafanstalt Plötzensee ermordet.
Dokumente
Gefangenenkarte von Gottfried Schubert
Landesarchiv Berlin A Rep 369 Kartei
Anklage des „Volksgerichtshofs“ gegen Gottfried Schubert, 18. Mai 1942
Bundesarchiv R 3017/6773
Tenor des Todesurteils des „Volksgerichtshofs“ gegen Gottfried Schubert, 31. August 1942
Bundesarchiv R 3017/6773
Bekanntmachung der Hinrichtung von Gottfried Schubert, 20. Oktober 1942
Bundesarchiv R 3017/6773
Sterbeurkunde von Gottfried Schubert vom 21. Oktober 1942
Ancestry, Archiv zur Ahnenforschung








































