August Schultz
Nach seiner Haftentlassung 1936 ist er im Büro des Vereins deutscher Chemiker in Berlin tätig und beschafft zudem einem Vertreter der Kosmetikbranche Abdeckfett. Über den Bezug von Fett kommt er zum Handel mit Fleisch, für das er verschiedene Abnehmer findet. Ihm wird vorgeworfen, nach Kriegsbeginn auch größere Mengen von zur Ernährung ungeeigneten Fleisches in Umlauf gebracht zu haben.
Das Sondergericht I verurteilt August Schultz am 1. Juni 1940 wegen des „Vergehens gegen das Lebensmittelgesetz vom 17. Januar 1936 in Tateinheit mit Betrug” auf Grundlage der am 5. September 1939 erlassenen „Verordnung gegen Volksschädlinge” zum Tode.
Der verheiratete Familienvater wird am 12. Juli 1940 im Strafgefängnis Berlin-Plötzensee ermordet.
Dokumente
Gefangenenkarte von August Schultz
Landesarchiv Berlin A Rep 369 Kartei
Sterbeurkunde von August Schultz vom 12. Juli 1940
Ancestry, Archiv zur Ahnenforschung



