Erich Schulz
Ab Ende 1938 setzt er immer wieder Scheunen nahe gelegener Bauernhöfe in Brand, bei denen Gerätschaften und Ernten vernichtet werden, bis er am 7. Oktober 1941 festgenommen wird.
Obwohl ein ärztliches Gutachten bei ihm eindeutig verminderte Zurechnungsfähigkeit festgestellt hat, verurteilt das Sondergericht III bei dem Landgericht Berlin ihn am 4. Februar 1942 auf Grundlage der kurz nach Kriegsbeginn erlassenen „Volksschädlingsverordnung” aus dem „Bedürfnis nach gerechter Sühne” zum Tode.
Erich Schulz wird am 27. März 1942 im Strafgefängnis Berlin-Plötzensee ermordet.
Dokumente
Gefangenenkarte von Erich Schulz
Landesarchiv Berlin A Rep 369 Kartei
Sterbeurkunde von Erich Schulz vom 27. März 1942
Ancestry, Archiv zur Ahnenforschung



