Walter Schulz

19. Januar 1903, Berlin – 8. Juli 1937
Walter Schulz beginnt eine Ausbildung als Postbeamten-Anwärter beim Haupt-Telegrafenamt Berlin. Nach Aus­einandersetzungen im Elternhaus geht Walter Schulz zu einem Bauern aufs Land. Im Mai 1923 kehrt er nach Berlin zurück und arbeitet in den folgenden Jahren in verschiedenen Berufen. Er gehört der KPD an und ist seit Juni 1931 Untergauführer des verbotenen Roten Front­kämpferbundes (RFB) Berlin.
Am 15. Oktober 1931 kommt es zu einem Überfall durch Angehörige des RFB auf ein Verkehrslokal der SA in der Richardstraße in Berlin-Neukölln. Bei Schüssen auf die Gaststätte werden drei Männer schwer verletzt, der Wirt Heinrich Böwe stirbt zwei Tage später an den Schuss­verletzungen.
Nach umfangreichen Ermittlungen werden im April 1932 24 Personen vor dem Berliner Landgericht angeklagt. Sie werden jedoch alle vom Vorwurf des Mordes freigesprochen. Im Januar 1933 wird in einem zweiten Prozess der RFB-Funktionär Walter Guhl wegen Totschlags zu zehn Jahren Zuchthaus verurteilt.
Walter Schulz, der sich zu diesem Zeitpunkt wegen seiner Beteiligung an zwei Raubüberfällen in Haft befindet, wird zu den Vorgängen in Neukölln verhört, nennt weitere Namen und belastet sich schließlich auch selbst. Ab dem 3. September 1935 findet vor dem Schwurgericht beim Landgericht Berlin der sogenannte dritte Richardstraßen-Prozess statt.
Am 29. Februar 1936 werden Walter Schulz und vier weitere Männer wegen Mordes an Heinrich Böwe zum Tode verurteilt. Während zwei von ihnen begnadigt werden, werden die Gesuche von Bruno Schröter, Walter Schulz und Paul Zimmermann abgelehnt.
Sie werden am 8. Juli 1937 im Strafgefängnis Plötzensee ermordet.

Dokumente

Gefangenenkarte von Walter Schulz

Landesarchiv Berlin A Rep 369 Kartei

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