Anna Schwitzer
Mit ihrem ersten Ehemann, einem „Reichs­deutschen”, zieht sie 1930 nach Leipzig und wird durch die Heirat deutsche Staatsbürgerin. Nachdem ihr Mann verstirbt, lebt sie von Fürsorgeunterstützung bis sie Ende 1934 ihren zweiten Ehemann Georg Schwitzer kennenlernt und mit ihm in die Tschechoslowakei reist.
Das Ehepaar wird am 7. Februar 1937 festgenommen und gemeinsam angeklagt. Ihnen wird vorgeworfen, im Dezember 1934 Kontakt zu einem tschechoslowakischen Nachrichtenoffizier aufgenommen und „Staats­ge­heim­nisse“ an ihn verraten zu haben. Der 4. Senat des „Volks­gerichtshofs“ verurteilt Anna und Georg Schwitzer am 16. November 1937 wegen „gemein­schaftlich fortge­setzten Verbrechens des Landesverrats“ zum Tode.
Anna und Georg Schwitzer werden am 15. Juni 1938 in der Strafanstalt Plötzensee ermordet.
Dokumente
Urteil des „Volksgerichtshofs” gegen Anna und Georg Schwitzer vom 16. November 1937
Bundesarchiv R 3018/14214
Gesuch des Präsidenten des „Volksgerichtshofs” Otto Thierack um beschleunigte Vollstreckung des Todesurteils gegen Anna und Georg Schwitzer und andere, 13. Juni 1938
Bundesarchiv R 22/5011
Rechnung für Druck der Plakate mit Bekanntmachung der Hinrichtung von Anna und Georg Schwitzer, 18. Juni 1938
Archiv des Sicherheitsdienstes Prag (ABS) 141-48-6





















































