Hermann Seebach
Bereits vor dem Ersten Weltkrieg ist er gewerkschaftlich im Deutschen Metallarbeiter-Verband organisiert. 1919 gehört er kurzzeitig der KPD an, engagiert sich ab 1920 aber vor allem als Obmann in der SPD-nahen Gemein­nützigen Siedlungsgenossenschaft Lübeck, deren Aufsichtsrat er bis 1933 angehört.
Hermann Seebach lehnt den Nationalsozialismus entschieden ab und macht seine Haltung in Gesprächen mit Kollegen auch nach 1933 deutlich. Wiederholt be­kundet er seine Sympathien für die illegale KPD und zweifelt die Berichte über deutsche Kriegserfolge an.
Wegen seiner regimekritischen Äußerungen wird er am 25. Juni 1942 festgenommen und in das Gefängnis Lübeck-Lauerhof gebracht. Gegenüber seinen Mitgefangenen äußert er auch hier seine Hoffnung auf ein baldiges Ende der nationalsozialistischen Herrschaft.
Der Oberreichsanwalt beim „Volksgerichtshof“ erhebt am 10. August 1943 Anklage gegen Hermann Seebach. Der 2. Senat des „Volksgerichtshofs“ verurteilt den Vater von fünf Kindern am 5. Oktober 1942 wegen „landesver­räterischer Begünstigung des Feindes“ und „Vorbereitung zum Hochverrat“ zum Tode. Sein Antrag auf Wiederauf­nahme des Verfahrens wird am 2. Dezember 1942 ab­gelehnt.
Hermann Seebach wird am folgenden Tag in der Straf­anstalt Plötzensee ermordet.
Dokumente
Gefangenenkarte von Hermann Seebach
Landesarchiv Berlin A Rep 369 Kartei
Urteil des „Volksgerichtshofs” gegen Hermann Seebach, 5. Oktober 1942
Bundesarchiv R 3017/34391
Ablehnung eines Gnadenerweises für Hermann Seebach durch den Reichs­minister für Justiz, 24. November 1942
Bundesarchiv R 3017/34391
Ablehnung des Antrages von Hermann Seebach auf Wiederaufnahme des Verfahrens gegen ihn, 2. Dezember 1942
Bundesarchiv R 3018/3585
Bekanntmachung der Hinrichtung von Hermann Seebach, 12. Dezember 1942. Auf Anweisung des Reichsministers für Justiz wird die Hinrichtung von Hermann Seebach nur an seinem ehemaligen Arbeitsplatz bekannt­gegeben.
Bundesarchiv R 3017/34391

















