August Seidler

2. Mai 1910, Paskau (Paskov) – 16. November 1942
August Seidler wird am 2. Mai 1910 in Paskau geboren und ist bei einer Versiche­rungs­gesellschaft in Mährisch-Ostrau beschäftigt.
Seidler wird im Februar 1940 über seinen Schwager mit Vladislav Bobák bekannt gemacht, welcher für den sowje­tischen Geheim­dienst arbeitet und vor allem in Prag und Brünn eine Spionage­organisation aufbaut, die etwa 25 Personen umfasst. Mehrere Male stellt August Seidler Bobák und anderen Personen seine Wohnung für Zusam­menkünfte zur Verfügung. Anfang 1941 wirbt er mehrere Kollegen für den Ausbau des Nach­richten­netz­werks an und kundschaftet auf verschiedenen Geschäfts­reisen Truppen­stärke und Standorte deutscher Garni­sonen aus. Ab Februar 1941 vermietet Seidler ein Zimmer an seinen Schwager, von dem aus dieser mit zwei ille­galen Sende­geräten eine Funk­verbindung zu sowje­tischen Funk­stationen aufnimmt.
August Seidler wird am 16. März 1941 festge­nommen und zusammen mit anderen Angeklagten am 22. Mai 1942 vom 1. Senat des „Volks­gerichtshofs” wegen „Vor­bereitung zum Hochverrat” und „Feindbe­günstigung” zum Tode verurteilt. Er wird am 16. November 1942 im Straf­gefängnis Berlin-Plötzensee ermordet.

Dokumente

Gefangenenkarte des Strafgefängnisses Plötzensee von August Seidler

Landesarchiv Berlin A Rep 369 Kartei

Urteil des „Volksgerichtshofs” gegen August Seidler und weitere Angeklagte vom 22. Mai 1942

Bundesarchiv R 3017/19214

August Seidler
Berlin-Plötzensee, den 6. Juni 1942.

Seiner Exzellenz
An den Führer und Reichskanzler
des Grossdeutschen Reiches Adolf Hitler.

Der Endesgefertigte erlaubt sich, die höfliche Bitte um gefällige Erteilung der Gnade zu stellen und begründet diese wie folgt:
Ich bin am 2. Mai 1910 geboren, Protektoratsangehöriger, verheiratet, nicht vorbestraft. Ich wurde am 22. Mai 1942 von dem I. Senat des Volksgerichtshofes in Berlin zum Tode verurteilt. Das Todesurteil nach § 89 wurde, soweit ich aus der Begründung des Urteiles entnehmen konnte, hauptsächlich deswegen ausgesprochen, da ich den Hauptangeklagten Miloslav Hula mit einem seiner Nachrichtenzuträger zu eben diesem Zwecke bekanntgemacht haben sollte. Mit dieser Person kann nur der Mitangeklagte Karl Böhm gemeint worden sein, der auch nach § 89 zum Tode verurteilt wurde. Mein Todesurteil musste daher, wie bereits erwähnt, deswegen ausgesprochen worden sein, da ich den Hauptangeklagten Hula eben mit dem Böhm bekannt gemacht habe, der nun nach § 89 verurteilt worden ist. Dies entspricht aber nicht der Wahrheit und Tatsache denn: Bereits im Jahre 1937 weilte bei mir der nun Hauptangeklagte Hula, der der Bruder meiner Ehegattin ist, - in meiner Wohnung in Mährisch Ostrau als Soldat der damaligen tschechischen Armee - zu Besuch.
Ich ging mit dem Schwager damals zu einem Fussballwettkampf des S.K.Schlesisch Ostrau, dem damals auch der Böhm als Professionalspieler angehörte. Damals bereits habe ich den Schwager Hula dem Böhm vorgestellt; wir gingen dann zusammen alle drei auf das Sportplatz, er gab uns damals auch Regieeintrittskarten. Seit dieser Zeit waren die beiden ganz gute Freunde, umsomehr, als sie sich beide nach dem Wettkampf in einer Weinstube näher bekanntgemacht,
ja gar seit damals per Du waren. Die Aussage des Karl Böhm, dass er mit dem Schwager Hula erst im Jahre 1940 bezw. 1941 durch mich bekannt und dann v. Hula für seine Interessen verwendet worden ist, beruth daher nicht auf der Wahrheit und entspricht nicht der Wirklichkeit. Ich hatte leider nicht die Möglichkeit, diese meine Angaben, die ja leicht zu überprüfen sind, vor meiner Verurteilung, auf das klare Licht zu bringen und ich hielt diese Tatsache vorher auch nicht für so wichtig, umsomehr, da ich die ganze Tätigkeit des Schwagers Hula, soweit ich von derselben informiert war, nicht für derartig gefährlich mir vorgestellt habe.
Ich muss auch heute betonen, dass mir seitens der Mitangeklagten (manchen!) öfters während der Untersuchungshaft Vorwürfe gemacht worden sind, dass ich an deren Verhaftung von der Pollizei schuldig bin, da ich dieselben bei der Vernehmung der Pollizei angegeben habe, bezw. sie nicht vor der Festnahme warnte oder zu mindest auf die Festnahme des Schwagers Hula aufmerksam machte. In diesem Sinne machte mir auch gerade der Böhm Vorwürfe und hasste mich, sowie die meisten Anderen. Dies hat mir ja auch sogar mein Belegschaftsführer in Ichtershausen - der Herr Hauptwachtmeister Kalb - gesagt bezw. bestätigt. - Ich hielt mich ja damals nur wirklich nach dem Befehl des Herrn Inspektors der Geheimen Staatspolizei, der mir dann bei den Vernehmungen oft betonte und versprach, dass mein Vergehen und Verschulden viel milder und mässiger betrachtet und bestraft werden wird; da ich wirklich wesentlich dazu beigetragen habe, dass die Ermittlungen der Geheimen Staatspollizei leicht und ohne Schwierigkeiten vollzogen werden konnten. Dies würde er auch sicher gerne bestätigen.
Auch hier im Weiteren will ich nicht vielleicht mein Verschulden gänzlich von mir abschütteln, möchte nur wahrheitsgeträu an dem Sachverhalt zwecks näheren gefälligen Beurteilung noch beifügen: Alle diejenigen aus Mährisch Ostrau, mit denen mein Schwager Hula in seinem Interesse dann die Verbindung anknüpfte oder anknüpfen wollte, kannte er von früher - privat - her; (immer meine ich hier nur diejenigen Mitangeklagten aus Mährisch Ostrau)
manche von Denjenigen habe ich ihm zwar auch vorgestellt, immer aber bei einer rein geselschaftlichen Gelegenheit meistens in Gaststätten, gänzlich ohne irgend einem anderen Interesse zu dienen. Erst längere Zeit danach, kam leider der Schwager Hula auf die Gedanken, ohne dass ich es wusste, diese Bekanntschaften vielleicht ausnützen zu können. Er fragte mich dann nur anfangs ab und zu, ob der oder jener, mit denen er auf diese Art und Weise bekannt wurde, guter Tscheche sei und ob der oder jener national-tschechisch veranlagt ist. In bejahendem Falle verlangte er dann weitere Informationen und trat dann selbst mit seinem Interesse an die Leute heran. Und als ich dieses getan, nützte auch mich sodann der Schwager weiter aus und - mich wiederholt bittend - verwendete mich zu verschiedenen Ausrichtungen u.d.gl. Rein nur weil der Hula mein Schwager war und um mir mein friedliches und behagliches Familienleben nicht zu zerstören - meine Ehegattin hang nämlich sehr an seinem Bruder, hatte ihn sehr lieb und hielt sehr an seine Ansichten und Entschlüsse - hielt ich allen oben erwähnten Reden und Bitten des Schwagers das Ohr. Ich selbst wäre niemals aus eigenem Impuls oder vielleicht aus Impuls überhaupt eines Anderen, weder ähnlichen Reden und Bitten das Ohr gehalten, noch - umsomehr daher, gehandelt. Hierzu wäre noch zu betonen, dass auch dem Schwager ist es leichter gelungen, da er die Bitten und dann meine Antworten und Versprechen immer wieder in Gaststätten beim Trinken gestellt bezw. erworben hat, ohne dass ich hierüber nachdenken konnte. Ich selbst habe dem Schwager Hula, was auch festgestellt wurde, keine Staatsgeheimnisse verraten. Ich hatte auch wirklich weder Interesse noch Zeit mich etwa um Ähnliches kümmern zu können, denn mein Beruf nahm meine ganze Person und Seele in Anspruch und auch den ganzen Tag. Der Hula hat vor mir auch niemals von einer illegalen Organisation gesprochen. Auf Befragen gab er immer dieselbe
Antwort: Sei nicht besorgt, es ist alles für das Wohl und Gute der Tschechen.
Und schließlich, wo mich der Schwager immer mehr und mehr ausnützen und mit seinen Bitten beladen wollte, gab ich ihm klar zum Verstehen, dass ich mit seiner ganzen Angelegenheit und Interessen nichts mehr weiter zu tun haben will. Das führte dann gleich zur Auseinandersetzungen bis sich der Schwager gar entschlossen hat, aus der bei mir regelrechts vermieteten Zimmer auszuziehen und zu übersiedeln. Dies geschah noch vor der Festnahme d. Schwagers, ja damals hatte er noch keine ähnliche Ahnung. Auch dies alles wurde bei den Vernehmungen tatsächlich festgestellt. - Ich persönlich habe niemals in meinem Leben etwas gegen dem deutschen Volke gehabt. Gerade umgekehrt! Ich habe immer das deutsche Volk geehrt und geschätzt, ja so manchen Deutschen mir als Vorbild genommen; und, wäre nicht der Schwager in meinen Lebensweg hereingetreten, wie bereits erwähnt und begründet, auch stets bis heute so geblieben. Ich wurde auch oft wegen dieser meinen deutschfreundlichen Veranlagung von vielen Tschechen gehasst. Das auch diese meine Angaben der reinen Wahrheit entsprechen, können und würden auch sicher gerne viele meine deutschen Freunde, denen ich auch oft nützlich war, bestätigen. Zur gfl. Überprüfung führe ich nur an: Karl Meller, Förster,- Karl Rotter, Lehrer, - Hans Kania, Lehrer - alle wohnhaft zuletzt in Tiefengrund, Kreis Troppau-Ostsudetengau, - Hans Kocur, Truppführer der S.A., Bahnhofstrasse 98. - Otto Masak, Sekretär der Ford.Nordbahn, - Oskar Kupka, Disponent d. Mährischen Fleischverbandes - alle letzteren wohnhaft in Mär. Ostrau - Protektorat Böhmen u. Mähren.
Ich bitte innigst, Euere Exzellenz möge in Euerer Güttigkeit meinen obigen wirklich wahrheitsgetreuen Ausführungen gefälligste Aufmerksamkeit widmen, auf diese Rücksicht nehmen, mir meinen Lebensirrtum und Verschulden güttigst entschuldigen und verzeihen zu wollen. Ich bereue aufrichtig vom ganzen Herzen, dass ich mich von meinem Schwager von meinem früheren richtigen Lebenswege verführen und verwenden liess. Ich bitte Euere gnädigste Exzellenz um güttiges Erbarmen und gefällige Erteilung der Gnade. Mein ganzes weiteres Leben werde ich stets bestrebt bleiben, mich für diese Güte und Gefälligkeit recht dankbar zu erweisen.

In tiefster Hochachtung
August Seidler.

Gnadengesuch von August Seidler vom 6. Juni 1942

Archiv des Sicherheitsdienstes Prag (ABS) 141-462-5

Bekanntmachung der Vollstreckung der Todesurteile von August Seidler und weiteren Personen

Archiv des Sicherheitsdienstes Prag (ABS) 141-461-12

Sterbeurkunde von August Seidler vom 17. November 1942

Ancestry, Archiv zur Ahnenforschung

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