Willi Senf
1942 begeht er 1942 in Berlin als Teil einer größeren Gruppe, zu der auch seine Frau Margarethe gehört, mehrere Einbruch- und Kleintierdiebstähle. Während die anderen Angeklagten Zuchthausstrafen erhalten, verurteilt das Sondergericht VII bei dem Landgericht Berlin Willi Senf am 27. Januar 1943 aufgrund seiner Vorstrafen auf Grundlage der „Verordnung gegen Volksschädlinge” als „gefährlichen Gewohnheitsverbrecher” zum Tode.
Willi Senf wird am 16. März 1943 im Strafgefängnis Berlin-Plötzensee ermordet.
Dokumente
Gefangenenkarte von Willi Senf
Landesarchiv Berlin A Rep 369 Kartei
Sterbeurkunde von Willi Senf vom 17. März 1943
Ancestry, Archiv zur Ahnenforschung



