Gerhard Steinacher
Als er nach dem deutschen Überfall auf Polen zur Wehr­macht eingezogen wird, verweigert er den Dienst an der Waffe. Nach der bereits am 26. August 1939 in Kraft getretenen „Kriegssonderstrafrechtsverordnung” wird die Verweigerung des Wehrdienstes als „Zersetzung der Wehrkraft” geahndet und kann mit dem Tode bestraft werden.
Gerhard Steinacher wird am 15. September 1939 fest­genommen, zunächst in Wien inhaftiert und schließlich nach Berlin überstellt. Am 26. September erhebt der Oberreichskriegsanwalt Anklage gegen ihn. Am 11. November findet der Prozess vor dem Reichskriegsgericht statt, in dem er zum Tode verurteilt wird. Die Vollstreckung des Urteils wird zunächst ausgesetzt.
Nachdem sein Gnadengesuch abgelehnt und das Urteil bestätigt worden ist, wird Gerhard Steinacher am 30. März 1940 im Strafgefängnis Plötzensee ermordet.
Dokumente
Gefangenenkarte von Gerhard Steinacher
Landesarchiv Berlin A Rep 369 Kartei
Abschrift des Abschiedsbriefes von Gerhard Steinacher an seine Eltern, 29. März 1940
Verein Lila Winkel, Österreich
Sterbeurkunde von Gerhard Steinacher vom 30. März 1940
Ancestry, Archiv zur Ahnenforschung







