Kurt Steinhauff

19. Januar 1913, Berlin – 16. April 1943
Kurt Steinhauff erlernt nach der Volksschule den Beruf des Ofensetzers. Zuletzt arbeitet er bei einer Berliner Wach­firma und begeht im Mai 1942 während des Wachdiensts zwei Einbrüche. Deshalb und aufgrund seiner Vor­strafen wird er vom Sonder­gericht III bei dem Land­gericht Berlin am 11. September 1942 zu sechs Jahren Zucht­haus verurteilt.
Nach einer Nichtig­keits­beschwerde des Ober­reichs­anwalts wird das Urteil beziehungs­weise die Strafzu­messung am 14. Januar 1943 durch das Reichs­gericht aufge­hoben.
Kurt Steinhauff wird am 8. März 1943 vom Sonder­gericht I bei dem Land­gericht Berlin als „gefähr­licher Gewohn­heits­ver­brecher” auf Grund­lage der kurz nach Kriegs­beginn erlassenen „Verord­nung gegen Volks­schäd­linge” zum Tode verur­teilt und am 16. April 1943 im Strafge­fängnis Berlin-Plötzen­see ermor­det.

Dokumente

Sterbeurkunde von Kurt Steinhauff vom 17. April 1943

Ancestry, Archiv zur Ahnenforschung

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