Kurt Steinhauff
19. Januar 1913, Berlin
– 16. April 1943
Kurt Steinhauff erlernt nach der Volksschule den Beruf des Ofensetzers. Zuletzt arbeitet er bei einer Berliner Wachfirma und begeht im Mai 1942 während des Wachdiensts zwei Einbrüche. Deshalb und aufgrund seiner Vorstrafen wird er vom Sondergericht III bei dem Landgericht Berlin am 11. September 1942 zu sechs Jahren Zuchthaus verurteilt.
Nach einer Nichtigkeitsbeschwerde des Oberreichsanwalts wird das Urteil beziehungsweise die Strafzumessung am 14. Januar 1943 durch das Reichsgericht aufgehoben.
Kurt Steinhauff wird am 8. März 1943 vom Sondergericht I bei dem Landgericht Berlin als „gefährlicher Gewohnheitsverbrecher” auf Grundlage der kurz nach Kriegsbeginn erlassenen „Verordnung gegen Volksschädlinge” zum Tode verurteilt und am 16. April 1943 im Strafgefängnis Berlin-Plötzensee ermordet.
Nach einer Nichtigkeitsbeschwerde des Oberreichsanwalts wird das Urteil beziehungsweise die Strafzumessung am 14. Januar 1943 durch das Reichsgericht aufgehoben.
Kurt Steinhauff wird am 8. März 1943 vom Sondergericht I bei dem Landgericht Berlin als „gefährlicher Gewohnheitsverbrecher” auf Grundlage der kurz nach Kriegsbeginn erlassenen „Verordnung gegen Volksschädlinge” zum Tode verurteilt und am 16. April 1943 im Strafgefängnis Berlin-Plötzensee ermordet.
Dokumente
Sterbeurkunde von Kurt Steinhauff vom 17. April 1943
Ancestry, Archiv zur Ahnenforschung

