Rudolf Steininger
Nach der bereits am 26. August 1939 in Kraft getretenen „Kriegssonderstrafrechtsverordnung” wird die Verwei­gerung des Wehrdienstes als „Zersetzung der Wehrkraft” geahndet und kann mit dem Tode bestraft werden.
Rudolf Steininger wird in Haft genommen und am 22. September 1939 vom Oberreichskriegsanwalt ange­klagt. Er wird am 15. November vom Reichskriegsgericht zum Tode verurteilt und einen Monat später im Strafge­fängnis Berlin-Plötzensee ermordet.
Dokumente
Gefangenenkarte von Rudolf Steininger
Landesarchiv Berlin A Rep 369 Kartei
Sterbeurkunde von Rudolf Steininger vom 15. Dezember 1939
Ancestry, Archiv zur Ahnenforschung



