Hermann Stöhr
Bereits 1933 wendet er sich öffentlich gegen den Aufruf zum Boykott jüdischer Geschäfte und solidarisiert sich in seiner Heimatstadt Stettin mit der jüdischen Gemeinde. Als evangelischer Christ bezieht Stöhr öffentlich Stellung gegen die nationalsozialistische Kirchenpolitik und fordert von seiner Kirche, politisch und rassisch Verfolgte in ihre Fürbitten einzubeziehen.
Als er Ende Februar 1939 eine Wehrübung ableisten soll, lehnt er den Dienst an der Waffe ab. Stöhr wird am 31. August 1939 unter dem Vorwurf der Fahnenflucht festgenommen und von einem Marinekriegsgericht zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr verurteilt. Während seiner Haft im Wehrmachtgefängnis Torgau weigert er sich unter Berufung auf sein Gewissen, den Fahneneid zu leisten. Am 16. März 1940 wird Hermann Stöhr als Kriegsdienstverweigerer vom Reichskriegsgericht in Berlin zum Tode verurteilt und am 21. Juni 1940 im Strafgefängnis Plötzensee ermordet.
Dokumente
Gefangenenkarte von Hermann Stöhr
Landesarchiv Berlin A Rep 369 Kartei
Haftbefehl gegen Hermann Stöhr, 25. September 1939
Bundesarchiv Militärarchiv RM 123/85320
Mitteilung des Oberreichskriegsanwalts vom 28. Juni 1940 über die Enthauptung von Hermann Stöhr
Bundesarchiv Militärarchiv RM 123/85320
Sterbeurkunde von Hermann Stöhr vom 21. Juni 1940
Ancestry, Archiv zur Ahnenforschung










