Max Stötzle
Nach seiner Entlassung geht er nach Frankreich und ist erneut für den französischen Nachrichtendienst tätig. Max Stötzle wird am 3. April 1939 in der Schweiz fest­genommen und vom Bezirksgericht Zürich wegen „Ver­gehens gegen das Schweizer Spitzelgesetz” zu einem Jahr und sechs Monaten Gefängnis verurteilt.
Am 16. Februar 1942 überstellen ihn die Behörden an die deutschen Justizorgane. Max Stötzle wird am 21. August 1942 vom 3. Senat des „Volksgerichtshofs” zum Tode verurteilt, weil er „im Auftrag einer fremden Macht Spio­nage gegen Deutschland getrieben” habe.
Max Stötzle wird am 27. Oktober 1942 im Strafgefängnis Berlin-Plötzensee ermordet.
Dokumente
Gefangenenkarte von Max Stötzle
Landesarchiv Berlin A Rep. 369 Kartei
Anklage des „Volksgerichtshofs” gegen Max Stötzle vom 14. Mai 1942
Bundesarchiv R 3017/15231
Urteil des „Volksgerichtshofs” gegen Max Stötzle vom 21. August 1942
Bundesarchiv R 3017/15231
Max E. Stötzle.
An den Oberreichsanwalt beim Volksgerichtshof.
in Berlin.
Durch das Urteil des III. Senats vom Volksgerichtshof am 21. Aug. zum Tode und den Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte verurteilt, wegen Landesverrates, bitte ich die hohe Behörde demütigst um Ihr Ermessen zur Anwendung der Milde und des Erweises der Gnade, insofern, daß ich vor die Gelegenheit gegeben wurde, die Funktion meines Lebens, in einer Leistung, einer Tat einzusetzen, welche für das Ganze, Gesamte des Volkes und seiner Zukunft, eine der unendlichen und notwendigen Bedingungen und Voraussetzungen der Vielerart ausmacht, in dem schweren Ringen der Deutschen Nation um ihr Lebensrecht.
Ich bitte vor allem um die Gnade, mein Leben dahin geben zu dürfen, in einer Handlung des Sonder und Bewährungseinsatzes. Ich bitte innigst darum, weil ich trotz aller Schuld, die unmittelbar und Scheinbar auf mir beruht, ich jedoch niemals in der Bößwilligkeit und vorsätzlichen Absicht, verräterisch mein Vaterland zu schädigen, gehandelt habe.
Das Grundursächliche meiner Schuld ist, daß ich in dem befangenen Irrtum meines Denkens wähnte: im Sinne für das Wohl des Reiches zu handeln, hintemalen 1933. Der Gendarmerieoberwachtmeister Gehring in Weil a.Rh. mich dahin aufforderte und unterwies: ob ich nicht für Deutschland Ausspähungen in frankreich machen wolle und daß ein solches Tun jeden Deutschen dem neuen Deutschland Ehrenwert mache. Von dieser AUssage bestimmt, habe ich im Sept 1935 in dem Glauben - und zudem in dem Begriff der selbsttätigen, mutvollen Bereitschaft, in eine Organisation des franz. Nachrichtendienstes, in der Absichtlichkeit der Auswertung und Nutzung für die Interessen und Belange des Reiches mich freiwillig eingeschaltet, - und diese Einschaltung einer Dienststelle in Konstanz im Vermeinen der Brauchbarkeit vorgelegt. Glaubte ich doch - und das war mein persönliches Erstreben - mit dieser Tat das Dumme und Leichtsinnige meiner geschehenen kriminellen Vergehen vergessen machen zu können.
Ich wurde damals zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt. Mangels einer ordentlichen Aufklärung über das eigendlich schuldhafte meines Vergehens, habe ich gegen das Urteil die fixe Überzeugung gefaßt: zu Unrecht verurteilt worden zu sein. In diesem Irrtum habe ich meine Handeln bestimmt, indem ich durch die Schwierigkeiten, und die Beschimpfung, die mir wurde, zu dem Entschluß Durchbruch, die Notwehr gegen das Unrecht zu ergreifen; um mich nach dem Ausland begab, vermeinend, in keinem andern Einsatz als dem der Person, zu einer Leistung zu gelangen, mit der ich an Deutscher, kompetenter Stelle vorsprechen konnte - um aus diesem Erweis heraus mir die Rechtfertigung zu erwirken. Ich weiß nun, durch die Erklärung des Herrn Präsidenten vom III Senat in meiner Verhandlung vom 21. Aug., daß ich in einem furchtbaren Irrtum des Denkens und Wähnens meiner Auffassung mich befunden habe. Und aus welcher heraus, ich zu dem Ursächlichen Fehler, derren neue zugetragen habe. Ich bereue dies, in dem Befinden der wehen und peinlichsten Schmerzlichkeit, die mich vor allem in dem niederdrückensten Bewußtsein beherrscht: In dieser größten Stunde meines Vaterlandes, in seinem flammenden Willen, um das Sein oder Nichtsein seiner existenziellen Zukunft und Wertung, durch die Tragödie meines Suchens und Willens zur Wertung und Leistung für das Vaterland - abseitz stehen zu müssen, verloren und ehrlos - mit der Last der schwersten und dunkelsten Schuld des Verrates. Im Erwarten eines nutzleeren und tatenlosen Todes, in einem Alter, dessen Jahrgang in der eisernen Welle der Kraftvollen Überwindung gegen den Ansturm eines Übermäßigen, feindlichen Zahlen und Massenungeheuers wogt. In dem eisernen, und einigen Einsatz der ganzen Jugend - in der vollen Kraft des Volkes, sprudelnd im ungeheuern Sturm und Drang der Seele in der Gefolgschaft des Führers, stürmen dahin für das Leben und den Sieg der Nation. Mit dem Munde meines knieenden Herzens, das ich trotz allem Schein gegen mich immer in der Schale meines urseienden Deutschtums, mit der Liebe zum Vaterlande im Leben getragen habe, erflehe ich vor dem obersten Richter unseres Volkes, mich in der Bitte: nicht um das Leben - mein Leben vergeben zu diesen in seiner letzten Funktion mit einer Leistung, einer Wertbarkeit, in einer der Voraussetzungen, die für das Sichtbare und große des gewonnenen Sieges, eine der unscheinbaren, aber oft nicht zu umgehenden Notwendigkeiten ausmacht, deren oft ein braves Soldatenleben vorzeitig zum Opfer fällt. Das am andern Orte, bei anderer Zeit vielleicht noch notwendiger bleibt, durch die Verwendung meines Lebens zu diesem Einsatz.
Berlin-Plötzensee, den 27 August 1942.
Max E. Stötzle. 2. Blatt
An den Oberreichsanwalt beim Volksgerichtshof.
in Berlin.
Ich bitte inständigst vor allem um dieses Pardon, um in diesem Gnadenerweis, als letzter Möglichkeit aufzuzeigen, das ich durch die Last eines Vorurteiles, gegen das ich glaubte anstürmen zu müssen in die Beschuldigung des Landesverrates gekommen bin, aus einem vom Unglück befangenen Wollen’s, aus dem ich in die Verantwortungslosigkeit gerit des Irrtums und der Fahrlässigkeit der Überlegung - weiß aber nun um des Verrates gegen mein Blut und Volkstum; gegen Vater und Mutter und den Bruder in der Gemeinschaft. Denn dieses kann ich vor dem ehernen Gewissen aller Gemäßigkeit in reinster Besinnung aussprechen: Ich habe in meinem Leben für die Franzosen nichts geleistet! Nicht durch Umstände, sondern aus dem Grunde meines Wesens, das bei aller Leichtlebigkeit, doch aus dem germanischen Let geschaffen ist, das die Vaterlandsliebe und Mannestreue fest in sich verwurzelt trägt; und der eher zu den größten Vergehen fähig ist, als zu dem kleinsten Verrate. Dieses beweist selbst die verschüttetste Spur, angefangen 1935: Wenn ich je mit dem Herzen französisch empfunden hätte - wie man es sagt - so hätte, erstens und vor allem ich - abgesehen von der Idee und dem Willen der Dienstleistung für das Reich - mich nicht in der Freiwilligkeit und rückhaltslosen Wahrheit der Vorgänge auch auf eine Deutsche Dienststelle begeben. 2. Wie wäre ich zum b. im Falle Snn, ohne welche Anregung, als der Innern des Müssens dazu gekommen, den Zimmerli, den Machenschaften des franz. Willens zu entreißen?! Wie, um nur das allerfurchtbarste aus der Verschüttung der Meinungen und Vorwürfe zu heben - hätte ich mit dem Willen eines Vorsatzes zur Schädigung meines Vaterlandes, in der Schweiz, trotz dreimaligem Anerbietens des Gastrechtes - ohne jeglichen Rückhalt, als eben den des deutschen Gewissens, mich in der deutschen Sache von Herrn Dr. Gröbel und Herrn Dr Mühlmann - so verhalten - wie ich dies in dem Bewußtsein Deutscher zu sein, getan habe.
Dies gilt auch meinem Verhalten und Tätigsein für den Beauftragten des „Ost 17“. Bruno, Edar [?]
v. Bauer, Wien 2. Mittensteig 2a, wenn auch - nach der Aussage von Krim.Sekr. Müller, daß man in Wien meiner sich nicht mehr erinnern wollte. Tatsache bleibt es jedoch, vor der ewigen Wahrheit des Geschehenden immer, dass ich auch hier in der Freude, als einzigem Erwarten, Leistungen dargebracht habe für die Interessen und Belange des Reiches. Und ich kann nicht glauben, daß es ein willendliches Übersehen darstellt - als mehr eines des Mißverständnisses.
Man sagt nun auf mich: ich sei verlogen und verkommen. Warum? Einmal weil man dem Motiv meines Handelns nicht glaubt. Obwohl ich darauf hinzudeuten vermöchte: daß ein verlogener Mensch - z.b. 1935. Die Aussagen, und zwar alleinigen muß gemacht hätte, aus deren Wahrheit man allein das Urteil sprechen konnte. Es ist der zähklebrige Widerstand den ich zudurchbrechen versuchte - und die Meinung für mein wahres Sein und Denken zu gewinnen. Der Erfolg blieb mir versagt, weßhalb ich schuldig gesprochen wurde vor allem im falle festini. Nur ich bekenne: Dass ich mich fahrlässig und unbedenklich auf eine Möglichkeit gestürzt habe, die im Grunde ihres Wesens vielleicht eine verzweifelte gewesen sein mag. Aber im Angesicht meines Todes vor dem ewigen Gewissen alles anfänglichen und endlichen, das in uns, und um uns zur Seele wird: Ich habe festini nie um Staatsgeheimnisse gebeten! Gott helfe mir! Den das ist die reine Wahrheit, die aus dem Geschehen tatsächlich ist. (Wenn man die Akten v. 1935 durchsucht so erscheint der heutige Vorhalt als ein Interesse von damals.)
Meine Schuld ist hierbei die Eigenmächtigkeit und Rücksichtslosigkeit der Überlegung, allein zu dem Erwirken meiner Rehabilitation; und daß ich nach dem Fehlschlag meines Ausspähenden Wollens in Frankreich nicht im offenen Bekenntnis vor das Gericht getreten bin. Aber ich glaubte eben, in stetiger Hoffnung - doch ein Resultat noch zu gewinnen, das man mir mit Achtung bestättigte. Ich bin in die Irre gegangen, nie aber und nicht in den Vorsatz des Landesverrates. Um dies dem Erkennen zu beweisen, bitte ich durch den Oberreichsanwalt des deutschen Volkes, unsern führer und obersten Gerichtsherrn um den Gnadenerweis, in der Sühne für meine Schuld, durch die Todbereite Leistung am Bau der neuen deutschen Zukunft, die Bewährung meines grundinnerlichen Deutschtums - in seiner Schuldlosigkeit des verräterischen Vorsatzes - durch eine letzte und ehrenhafte Tat für führer, Volk und Vaterland beweisen zu dürfen; und das der Schein ein anderes ist, als das Sein meiner wahren und letzten Menschlichkeit.
Max E. Stötzle
geb. 5. April 1911. in Kreuzlintzen. Mahr.
Gnadengesuch von Max Stötzle vom 27. August 1942
Bundesarchiv R 3017/15231
Sterbeurkunde von Max Stötzle vom 28. Oktober 1942
Ancestry, Archiv zur Ahnenforschung







































