Hans Stollenwerk
21. Juni 1914, Gelsenkirchen
– 26. Februar 1937
Der Arbeiter und Kraftfahrer Hans Stollenwerk wird vom Schwurgericht II beim Landgericht Berlin am 20. Januar 1937 wegen Mordes und schweren Raubes zum Tode verurteilt. Das Reichsgericht weist die Revision des Urteils ab und das Gnadengesuch Stollenwerks wird negativ beschieden.
Er wird am 26. Februar 1937 - und damit nur zwei Monate nach der Tat - im Hof des Strafgefängnisses Plötzensee enthauptet.
Er wird am 26. Februar 1937 - und damit nur zwei Monate nach der Tat - im Hof des Strafgefängnisses Plötzensee enthauptet.
Dokumente
Gefangenenkarte von Hans Stollenwerk
Landesarchiv Berlin A Rep 369 Kartei



