Georg Strehle
Das Sondergericht II bei dem Landgericht Berlin verurteilt ihn am 24. November 1941 wegen „fortgesetzter Amtsunterschlagung in Tateinheit mit gewinnsüchtiger Urkundenbeseitigung im Amt und fortgesetzter Verletzung des Postgeheimnisses” auf Grundlage der kurz nach Kriegsbeginn erlassenen „Verordnung gegen Volksschädlinge” zu zehn Jahren Zuchthaus. Dieses Urteil wird aufgehoben und Georg Strehle vom Sondergericht Berlin VI am 15. Juni 1942 zum Tode verurteilt.
Georg Strehle wird am 24. Juli 1942 im Strafgefängnis Berlin-Plötzensee ermordet.
Dokumente
Gefangenenkarte von Georg Strehle
Landesarchiv Berlin A Rep 369 Kartei
Sterbeurkunde von Georg Strehle vom 25. Juli 1942
Ancestry, Archiv zur Ahnenforschung



