Johann Wandzioch
1927 kommt er erstmals mit dem polnischen Nachrich­tendienst in Kontakt und wird aufgrund seiner früheren Kontakte zur deutschen Polizei für die Arbeit im Geheim­dienst angeworben.
Deswegen verbüßt er in den folgenden Jahren zwei Haftstrafen wegen „landesverräterischer Betätigung” in Deutschland. Laut Urteil des „Volksgerichtshofs” dient er sich nach seiner Entlassung aus der Haft sowohl dem deutschen als auch dem polnischen Geheimdienst an. Er wirbt mehrere neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für den polnischen Geheimdienst.
Der 5. Senat des „Volksgerichthofs” verurteilt Wandzioch am 3. Februar 1942 wegen „Landesverrats” zum Tode.
Johann Wandzioch wird am 20. Juni 1942 im Straf­gefängnis Berlin-Plötzensee ermordet.
Dokumente
Gefangenenkarte von Johann Wandzioch
Landesarchiv Berlin A Rep. 369 Kartei
Urteil des „Volksgerichtshofs” gegen Johann Wandzioch vom 3. Februar 1942
Bundesarchiv R 3017/15592
Gnadengesuche der Ehefrau von Johann Wandzioch, 1942
Bundesarchiv R 3017/49440
Sterbeurkunde von Johann Wandzioch vom 20. Juni 1942
Ancestry, Archiv zur Ahnenforschung



















































