Otto Wegener
Das Sondergericht II bei dem Landgericht Berlin verurteilt Otto Wegener am 6. Juni 1939 wegen des Stellens einer Autofalle „in Tateinheit mit versuchtem Raub und versuchtem Mord” auf der Grundlage des im Juni 1938 erlassenen „Gesetzes gegen Straßenraubs mittels Autofallen” zum Tode. Er wird zwei Tage später, am 8. Juni 1939, im Strafgefängnis Berlin-Plötzensee hingerichtet.
Dokumente
Gefangenenkarte von Otto Wegener
Landesarchiv Berlin A Rep 369 Kartei
Sterbeurkunde von Otto Wegener mit falschem Vornamen vom 8. Juni 1939
Ancestry, Archiv zur Ahnenforschung



