Hedwig Wolff
Die verheiratete Mutter eines Sohnes wird am 20. Mai 1943 vom Sondergericht bei dem Landgericht Stettin wegen „Kriegswirtschaftsverbrechens” auf Grundlage der kurz nach Kriegsbeginn erlassenen „Verordnung gegen Volksschädlinge” zum Tode verurteilt.
Hedwig Wolff wird in das Strafgefängnis Berlin-Plötzensee überführt und dort am 24. September 1943 ermordet.
Dokumente
Gefangenenkarte von Hedwig Wolff
Landesarchiv Berlin A Rep 369 Kartei
Sterbeurkunde von Hedwig Wolff vom 25. September 1943
Ancestry, Archiv zur Ahnenforschung



