Paul Zimmermann

6. September 1895, Berlin – 8. Juli 1937
Paul Zimmermann beginnt eine Mechanikerlehre, die er jedoch abbricht und lebt von Gelegenheitsarbeiten. Er nimmt am Ersten Weltkrieg teil und wird im März 1916 bei Verdun verwundet. Nach mehreren Lazarettaufent­halten kehrt er nicht mehr an die Front zurück und wird daraufhin wegen Desertion zu 16 Monaten Festungshaft verurteilt. Ab 1925 arbeitet er als Kellner, später als Wohl­fahrtsarbeiter. Wiederholt wird er straffällig und zu Haft­strafen verurteilt.
Seit September 1927 gehört Paul Zimmermann dem Roten Frontkämpferbund (RFB) an und bekleidet den Posten eines stellvertretenden Kameradschaftsführers in Berlin-Neukölln.
Am 15. Oktober 1931 kommt es zu einem Überfall durch Angehörige des RFB auf ein Verkehrslokal der SA in der Richardstraße in Berlin-Neukölln. Bei Schüssen auf die Gaststätte werden drei Männer schwer verletzt, der Wirt Heinrich Böwe stirbt zwei Tage später an den Schussverletzungen.
Nach umfangreichen Ermittlungen werden im April 1932 24 Personen vor dem Berliner Landgericht angeklagt. Sie werden jedoch alle vom Vorwurf des Mordes freige­sprochen.
Nachdem im Januar 1933 der RFB-Funktionär Walter Guhl in einem zweiten Prozess wegen Totschlags zu zehn Jahren Zuchthaus verurteilt worden ist, findet ab dem 3. September 1935 vor dem Schwurgericht beim Landgericht Berlin der sogenannte dritte Richardstraßen-Prozess statt.
Am 29. Februar 1936 werden fünf Männer wegen Mordes an Heinrich Böwe zum Tode verurteilt. Während zwei von ihnen begnadigt werden, werden die Gesuche von Bruno Schröter, Walter Schulz und Paul Zimmermann abgelehnt.
Sie werden am 8. Juli 1937 in Plötzensee ermordet.

Dokumente

Gefangenenkarte von Paul Zimmermann

Landesarchiv Berlin A Rep 369 Kartei

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