Barnim von Zittwitz
In den folgenden Jahren geht er unterschiedlichsten Tätigkeiten nach und wechselt häufig den Aufenthaltsort. Barnim von Zittwitz lebt sowohl in Deutschland als auch in verschiedenen anderen europäischen Ländern. Mehrfach wird er wegen Eigentumsdelikten sowie wegen Landstreicherei, Passfälschung und Spionage verurteilt.
Als er im Sommer 1938 versucht, illegal auf einem Passagierdampfer nach Amerika zu gelangen, wird er festgenommen und den deutschen Behörden über­geben. Nach Verbüßung einer Haftstrafe wird er beim Versuch die niederländische Grenze zu überqueren erneut festgenommen und in das Konzentrationslager Buchenwald verschleppt. Zwischen November 1938 und und November 1941 ist er im Konzentrationslager Flossenbürg inhaftiert.
Barnim von Zittwitz wird im Februar 1943 vom Oberreichsanwalt beim „Volksgerichtshof” angeklagt, als „Deutscher im Ausland durch unwahre Behauptungen tatsächlicher Art eine schwere Gefahr für das Ansehen des deutschen Volkes herbeigeführt zu haben". So soll er versucht haben, sowohl in den Dienst des französischen als auch des tschechischen Nachrichtendienstes zu treten. Dabei soll er zwei Reichsangehörige fälschlich beschuldigt haben, im Auftrag des Deutschen Reiches Umsturzpläne zu verfolgen.
Barnim von Zittwitz wird am 1. April 1943 vom 5. Senat des „Volksgerichtshofs” zum Tode verurteilt. Er wird am 10. Juni 1943 in Plötzensee ermordet.
Dokumente
Gefangenenkarte Barnim von Barnim von Zittwitz
Landesarchiv Berlin A Rep 369 Kartei
Anklageschrift gegen Barnim von Zittwitz vom 18. Februar 1943
Bundesarchiv R 3017/7973
Urteil des „Volksgerichtshofs” gegen Barnim von Zittwitz, 1. April 1943
Bundesarchiv R 3017/7973
Bundesarchiv R 3018/2975
Bundesarchiv R 3018/2975